Bild nicht mehr verfügbar.

Vertreter der Jungsozialisten machten schon 2008 gegen hohe Boni bei der Großbank UBS mobil. Künftig gibt es strengere Regeln.

Foto: APA/EPA/Steffeb Schmitt

Bern - In der Schweiz bekommen die Aktionäre künftig mehr Rechte, um gegen überhöhte Entschädigungen von Managern und Aufsichtsräten vorzugehen. Deutlicher als erwartet, nämlich mit 68 Prozent Ja-Stimmen, haben die Schweizer am Sonntag die sogenannte "Abzocker-Initiative" angenommen.

Es dürfte sich um die weltweit schärfste Regulierung in dieser Sache handeln; die sozialdemokratische Abgeordnete Susanne Leutenegger sprach denn auch von einem "historischen Erfolg gegen die Wirtschaftselite" und ergänzte: "Die Weltpresse schaut auf die Schweiz. Dies ist ein Signal nicht nur für uns, sondern ein Zeichen gegen die Abzockerei und die Boni-Kultur, das auch international wahrgenommen wird", sagte die Politikerin im Schweizer Rundfunk SRF.

Der Initiant des Volksbegehrens, der Schaffhauser Kleinunternehmer und unabhängige Politiker Thomas Minder, erklärte, die umstrittenen Spitzenhonorare - wie etwa das des abtretenden Novartis-Aufsichtsratschefs Daniel Vasella - seien nur "die Spitze des Eisbergs". Das deutliche Ja zu seinem Volksbegehren sei ein Misstrauensvotum "an die Verwaltungsräte, Wirtschaftsverbände und auch an Bundes-Bern, wo man die Nähe zum Volk verloren hat".

Standortnachteile

Aufseiten der Verlierer ist die Rede von einer "harten Niederlage", wie es der christdemokratische Abgeordnete Gerhard Pfister ausdrückte. "Mit dieser Regulierung sind nun deutliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu befürchten." Es dürfte schwieriger werden, neue Unternehmen anzusiedeln oder ausländische Manager zu Schweizer Unternehmen zu locken, befürchten Gegner der Initiative.

Ob dies tatsächlich eintrifft, bleibt aber abzuwarten. Wenn sich Unternehmen für den Standort Schweiz entscheiden, dann spielen laut Ökonomen auch andere Faktoren eine wichtige Rolle: angefangen von niedrigen Steuern und laschen Transparenzregeln bis hin zu guter Infrastruktur und hohem Bildungsniveau.

Künftig werden in den börsennotierten Unternehmen jedenfalls die Aktionäre mehr zu sagen haben: Sie entscheiden auf der jährlichen Hauptversammlung verbindlich über die Saläre von Management und Aufsichtsrat; die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vergütungsausschüsse müssen jährlich einzeln gewählt werden; Antritts- und Abgangsentschädigungen werden verboten, und Verstöße werden strafrechtlich geahndet. Drei Jahre Gefängnis oder - was noch mehr schmerzen dürfte - Geldbußen in der Höhe von sechs Jahresgehälter drohen als Höchststrafen.

Nach dem deutlichen Ja zum Abzocker-Artikel stehen nun bereits weitergehende Ideen im Raum: Die Sozialdemokraten fordern eine Bonussteuer, die Gewerkschaften einen gesetzlichen Mindestlohn. Dass dies nicht aussichtslos ist, zeigt die Tatsache, dass am Sonntag im Kanton Jura ein Volksbegehren für einen gesetzlichen Mindestlohn klar angenommen wurde. (Klaus Bonanomi aus Bern, DER STANDARD, 4.3.2013)