Die Telekom Austria rückt durch das gestrige erstinstanzliche Urteil dem erhofften Schadenersatz für das durch eine Kursmanipulation ausgelöste Manager-Prämienprogramm näher. Die an dem Strafprozess privatbeteiligte Telekom erhielt vom Gericht ihre Schadenersatzforderung über 9,9 Mio. Euro in voller Höhe zugesprochen. Sollten die drei Verurteilungen bzw. der Zuspruch des Schadenersatzes rechtskräftig werden, so kann sich die Telekom das Geld von allen drei Ex-Managern holen, freut sich der Anwalt der Telekom, Norbert Wess, am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

Durchsetzbar

Das Strafurteil wäre dann ein durchsetzbarer Titel, ein Zivilprozess nicht mehr notwendig.

Die beiden Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie der Ex-Prokurist Josef Trimmel würden dann "zu ungeteilter Hand" haften. Das heißt, der Konzern könnte die ganze Forderung bei jedem geltend machen. So könnte er etwa zunächst den Vermögendsten ins Visier nehmen, bis die gesamte Summe getilgt ist. Im Innenverhältnis haftet jeder für ein Drittel.

Die 9,9 Mio. Euro hohe Schadenssumme errechnet sich aus dem 8,8 Mio. Euro schweren Bonusprogramm für 95 Manager, abzüglich der bisher geleisteten Rückzahlungen. Dazu kommen noch über 2 Mio. Euro Zahlungen der Telekom an den Lobbyisten Peter Hochegger, aus denen dann fast eine Million Euro für den Broker Johann Wanovits generiert wurde. Die Beträge wurden auch verzinst.

"Gutgläubiger Erwerb"

Rückzahlungen kamen bisher nur von noch im Konzern tätigen Managern. Die anderen lehnten freiwillige Rückzahlungen unter Verweis auf "gutgläubigen Erwerb" ab. Colombo hat am vorletzten Prozesstag die ihm ausbezahlten 196.000 Euro an die Telekom zurückgezahlt. Trimmel hatte seine rund 100.000 Euro schwere Prämie schon vorher zurückerstattet. Fischer hat seine 196.000 Euro-Prämie bisher behalten. Jede Rückzahlung schmälert den aushaftenden Betrag der drei nicht rechtskräftig Verurteilten. (APA, 28.02. 2013)