Bregenz - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall Cain das am Landesgericht Feldkirch gefällte Urteil wegen Mordes bestätigt. Die durch Verteidiger Edgar Veith eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde von Milosav M., der den dreijährigen Cain am 7. und 8. Jänner 2011 totgeprügelt haben soll, wurde abgewiesen. "Die Einwände des Verteidigers zeigten sich als unbegründet", hielt der OGH am Donnerstag in einer Aussendung fest. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorsätzliche Tötung

Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M., zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte der Mutter Cains, am 30. März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Das auf Mord lautende Urteil sei "juristisch nicht hinnehmbar", erklärte der Anwalt bei Einbringung. Der OGH hielt nun fest, dass Milosav M. Cain vorsätzlich getötet habe, "indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durch unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte".

Über die Berufung des Angeklagten gegen die Höhe der Strafe muss das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. (APA, 28.2.2013)