Wien - Die Spritpreis-Korridore, mit denen an reisestarken Wochenenden die Treibstoffpreise an den Tankstellen kurzzeitig eingefroren werden, sollen verlängert werden. Die entsprechende Spritpreis-Verordnung 2013 ist am Mittwoch in Begutachtung gegangen, teilte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) mit.

"Zeitlich begrenzte Fixpreise verbessern die Orientierung für die Autofahrer und erleichtern die Auswahl der günstigsten Tankstelle", so Mitterlehner. Wettbewerb erfordere Preistransparenz, die wiederum das Vertrauen in den Markt stärke.

Im Vorjahr hätten die Spritpreis-Korridore die bisher beobachteten starken Preissprünge unmittelbar vor Ferienreisewochenenden verhindert und damit Preisvolatilitäten und Preisspitzen gemildert, so der Minister weiter. Laut der geplanten Spritpreis-Verordnung für 2013 sollen die Preise für Super und Diesel an insgesamt sieben intensiven Reisewochenenden über einen mehrtägigen Zeitraum eingefroren werden.

Konkret bedeutet das zum Start in der Osterwoche Folgendes: Tankstellenbetreiber dürfen am Mittwoch (27. März) um 12 Uhr die Preise letztmals erhöhen und danach die Preise bis Donnerstag um 11 Uhr nur mehr absenken. Ab dann muss der Treibstoffpreis in einem Korridor bis zum Ostermontag (1. April) um 24 Uhr gleich bleiben. Ab Dienstag 0 Uhr dürfen die Preise wieder gesenkt werden. Am selben Tag dürfen die Preise wieder einmalig um 12 Uhr angehoben werden. Zusätzlich gelten soll die Verordnung an Christi-Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam sowie an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer und zu Mariä Himmelfahrt.

Durch den kurzfristig stabilen Preis wird den Autofahrern nicht nur die Suche nach der günstigsten Tankstelle erleichtert, sondern auch sichergestellt, dass die Mineralölwirtschaft Preise festlegt, die für den Konsumenten ausgewogen sind, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums weiter. Wer die Spritpreise zu hoch ansetzt, riskiere, dass ihm während mehrerer Tage das Geschäft entgeht. Marktwirtschaftliche Prinzipien würden aber weiterhin gelten. (APA, 27.2.2013)