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Das Finanzressort betont in einer Aussendung, dass das Land weiterhin der Ansicht ist, dass die KESt-Befreiung korrekt war.

Foto: ap/Joensson

Salzburg - Der U-Ausschuss zum Salzburger Finanzskandal zieht die ersten Folgen nach sich: Am Montagnachmittag das Finanzressort in einer Meldung an das Finanzamt eingeräumt, dass für den Versorgungs- und Unterstützungsfonds möglicherweise (VUF) zu Unrecht die Befreiung von der Kapitalertragssteuer (KESt) in Anspruch genommen wurde. Im schlimmsten Fall sei eine Nachzahlung von 31 Millionen Euro Kapitalertragssteuer (KESt) fällig, informierte Finanzlandesrat Georg Maltschnig (SPÖ) am Dienstag bei einem spontan einberufenen Hintergrundgespräch.

Die Befragungen im U-Ausschuss zeigten, dass mit dem Fonds angeblich in hohem Maße spekuliert wurde, wie der STANDARD berichtete. Rechungshofdirektor Manfred Müller sagte in seiner Einvernahme, dass über den Fonds riskante Geschäfte abgewickelt wurden. Und die entlassene Referatsleiterin Monika Rathgeber betonte, dass für die Fonds nicht die Richtlinien für das Finanzmanagement des Landes gelten würden.

Steuerfreie Gewinne aus Veranlagungen

Geld, das mit Veranlagungen innerhalb des Fonds verdient wurde, ist steuerfrei, weil der Fonds 2003 vom damaligen Finanzlandesrat Wolfgang Eisl (ÖVP) offiziell zur Finanzierung von Beamtenpensionen und Wohlfahrtsleistungen eingerichtet wurde. Anspruch auf die KESt-Befreiung besteht aber nur dann, wenn die Einkünfte des Fonds den Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen einer Körperschaft öffentlichen Rechts zuzurechnen sind.

Bei der Aufarbeitung der Finanzcausa wurde auch der Versorgungs- und Unterstützungsfonds überprüft. Gegenüber zehn inländischen Banken wurden demnach entsprechende KESt-Befreiungserklärungen abgegeben. Einige Experten hätten aber Bedenken geäußert, ob die Voraussetzungen und Leistungen für eine KESt-Befreiung im Fonds solide und eindeutig dargestellt seien.

Meinhard Lukas - einen der Berater des Landes - hat sich im Zuge der Aufräumarbeiten die Frage gestellt, "ob die Erträge für den eigentlichen Zweck des Fonds verwendet wurden, oder ob damit nicht wieder spekuliert wurde, wobei sich auch das nicht unbedingt widersprechen muss, weil man dadurch noch höhere Erträge erzielen hätte können", sagte der Linzer Uni-Dekan.

Frühere Finanzreferenten werden genannt

Die Selbstanzeige bezieht sich auf den Zeitraum ab Jahresbeginn 2006, weil ab diesem Zeitpunkt das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft ist. Das bedeute, dass sich ab diesem Zeitpunkt auch juristische Personen - wie eben das Land - strafbar machen können, so Lukas. Namentlich wurde die Selbstanzeige auch für die früheren Finanzreferenten Wolfgang Eisl (ÖVP), Othmar Raus und David Brenner (beide SPÖ) sowie den Leiter der Finanzabteilung Eduard Paulus, einen weiteren Mitarbeiter und die "Hausbank" des Landes, die Hypo Salzburg, erstattet. Der Name Monika Rathgeber wird dagegen nicht erwähnt, und zwar deshalb, weil sie sich nicht mehr im Landesdienst befinde, so Maltschnig.

"Geldwaschanlage" des Landes

Auch für den grünen Landtagsabgeordneten Cyriak Schwaighofer, der den Fonds im Ausschuss zum Thema machte, hat sich das Land "zu Unrecht" die Kapitalertragssteuer erspart: "Konkrete Pensions- oder Sozialleistungszahlungen hat der VUF nie geleistet." Für Schwaighofer war die Funktion des Fonds eine komplett andere: "Wie wir heute wissen, diente dieser Fonds der Landesregierung quasi als Geldwaschanlage für ihre Spekulationsgeschäfte."

Das Finanzressort betont in der Aussendung, dass die Mitteilung an das Finanzamt "lediglich aus Gründen der Vorsicht erfolgt, um endgültige Rechtssicherheit herzustellen und etwaigen strafrechtlichen Schaden vom Land abzuwenden". Das Land vertrete weiterhin die Ansicht, dass die KESt-Befreiung für Einkünfte aus Kapitalvermögen korrekt gewesen sei.

31,6 Millionen Euro Rückzahlung drohen

Würde die Finanzbehörde zur Auffassung gelangen, dass für den Fonds doch eine KESt-Pflicht besteht, hätte das Land laut Berechnungen der Finanzabteilung rund 31,6 Millionen Euro an KESt zurückzuzahlen (zwischen 2006 und 2012). Schon jetzt kündigt das Land an, Rechtsmittel zu ergreifen, sollte das Finanzamt einen solchen Bescheid erlassen. (ruep, derStandard.at/APA 26.2.2013)