Salzburg - Im Untersuchungsausschuss zum Salzburger Finanzskandal war am Freitagvormittag mit Wolfgang Eisl (ÖVP) jener Finanzreferent des Landes geladen, unter dem die riskanten Finanzgeschäfte erst ihren Ausgang genommen haben sollen. Der ehemalige LHStv. war von 2000 bis 2004 im Amt, der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wies heute vor den Abgeordneten jegliche Mitverantwortung im Finanzskandal von sich.

Anfang der 2000er Jahre sei man im Finanzmanagement des Landes von der "etwas engeren Finanzierungswelt abgegangen" und habe sich den Empfehlungen von ÖBFA und Rechnungshof angeschlossen und Zinstauschgeschäfte in Fremdwährungen abgeschlossen. Bis 2004 habe das Finanzmanagement im Wesentlichen aus diesen Geschäften - vor allem in Japanischen Yen und Schweizer Franken - bestanden. Hauptpartner sei die ÖBFA gewesen. "Ich kann seriöserweise heute nicht mehr sagen, ob die Finanzabteilung auch andere Währungen im Portfolio hatte." Es könne aber durchaus sein, dass er Kreditverträge auch für andere Währungen unterschrieben habe.

Kein Auftrag für Spekultaionsgeschäfte

"Ich habe aber nie den Auftrag erteilt, Spekulationsgeschäfte losgelöst von Grundgeschäften zu betreiben. Das hätte ich auch nie geduldet. Wir wollten uns günstig finanzieren und Liquiditätsüberhänge zwischenzeitlich gut veranlagen." Er habe in der Regel selbst nicht mit den Banken verhandelt, wisse nicht, was ein Optimierungsportfolio ist und schließe "nahezu" aus, dass es in seiner Zeit riskante Finanzgeschäfte gegeben hat.

Wenn dem so war, warum habe er dann im Februar 2003 eine Generalvollmacht für Eduard Paulus, Monika Rathgeber und einen Mitarbeiter der Finanzabteilung unterschrieben, in der explizit auch eine Reihe exotischer Finanzgeschäfte erlaubt war, wollte der freiheitliche Abgeordnete Lukas Essl wissen. "Die Banken haben so eine Vollmacht offenbar gebraucht." Man habe bei den Währungsrisiken ja Vorsorge treffen müssen, entsprechend schnell reagieren zu können.

Keine Details über Schulungen gewusst

Aber unter seiner Ressortführung habe es spezielle Schulungen für Mitarbeiter gegeben, um die Derivatgeschäfte besser abzuwickeln zu können, so Essl weiter. "Ich habe jede sinnvolle Weiterbildung gefördert und befürwortet. Ich habe von den Schulungen sicherlich gewusst, im Detail aber sicher nicht."

Für die Vollmacht von 2003 sei weder ein Regierungs- noch ein Landtagsbeschluss notwendig gewesen. "Das war rechtlich gedeckt, die Finanzabteilung hat im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften gehandelt." Mehr noch: Die Vollmacht sei eine Einschränkung gewesen, weil sie einen zweiten Zeichner erforderte und Schriftstücke unter Verschluss zuzustellen waren. Laut einem Gutachten hätte Rathgeber zuvor schon als Einzelperson all diese Geschäfte abwickeln können. "Die Vollmacht hat keine neue Rahmen nach oben eröffnet und wurde von meinen Nachfolgern bestätigt."

Keine Warunung durch Landungsrechnungshofdirektor

Dezidiert in Abrede stellte Eisl am Freitag eine Warnung vor riskanten Finanzgeschäften durch den Landesrechnungshofdirektor Manfred Müller, damals Leiter der Landesbuchhaltung. Müller will sich im Jänner 2004 über Probleme bei der Übermittlung von für die Vorprüfung von Zahlungsvorgängen notwendigen Unterlagen durch die Finanzabteilung beklagt haben. "Es war für mich unmissverständlich und wiederholt ausgedrückt der unzweifelhafte Wille des Ressortschefs, derartige Bemühungen zu unterlassen", hielt er im Februar 2013 ein einem Gedächnisprotokoll fest.

"Es hat keine konkrete Warnung an mich gegeben", konterte Eisl am Freitag. "Zu 99,9 Prozent haben wir auch nicht unter vier Augen gesprochen." Es sei bei dem Termin recht allgemein über die geplante Auflösung der Buchhaltung als eigene Abteilung gegangen. Müller hat ihm damals keinen einzigen konkreten Vorwurf gegen einen Mitarbeiter der Finanzabteilung vorgelegt. "Hätte es konkrete Indizien gegeben, hätte das Müller in gehöriger Weise vorgetragen und ich wäre dem nachgegangen."

"Steuerfreie Wohltat"

Die Einrichtung des Versorgungs- und Unterstützungsfonds im Jahr 2003 - der Fond steht im Verdacht, als Spielkasse für die Spekulationsgeschäfte der Finanzabteilung gedient zu haben - verteidigte er als legitime Konstruktion, um Kapitalertragssteuer zu sparen. Es habe diese "steuerfreie Wohltat" durch den Bund gegeben, man habe sie genützt. "Mit dem Finanzmanagement hatte die Gründung mit Garantie nichts zu tun." (APA, 22.2.2013)