Im Telekom-Prozess rund um die Aktienkursaffäre 2004 und Korruption könnte morgen, Freitag, ein Urteil gefällt werden, es könnte aber auch noch weitere Verhandlungstage geben. Freitagfrüh wird noch ein Zeuge befragt, nämlich der Leiter der Telekom-internen Revision. Der Staatsanwalt will eine Stellungnahme abgeben. Zwei Verteidiger haben Anträge auf Gutachten und Einvernahme von Sachverständigen und Zeugen gestellt.

"Es kommt darauf an"

Je nachdem wie das Gericht darüber entscheidet, könnte morgen schon der Urteilstag sein - oder auch nicht. "Es kommt darauf an", ließ sich Richter Michael Tolstiuk, Vorsitzender des Schöffensenats, beide Varianten offen. Den fünf Angeklagten drohen wegen schwerer Untreue bis zu 10 Jahre Haft.

Am heutigen sechsten Verhandlungstag wurde am Nachmittag noch eine Zeugin der Finanzmarktaufsicht (FMA) befragt. Die FMA prüfte 2004 den auffälligen Kurssprung der Telekom-Aktie in der Schlussauktion, der das Prämienprogramm der Telekom-Manager ausgelöst hatte. Damals habe man aber keine Verbindung zu Telekom-Mitarbeitern oder -Vorständen gesehen.

"Wir wären verpflichtet gewesen, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen"

"Hätten Sie gewusst, dass der Euroinvest für den Kauf von Aktien ein Vorteil von der Telekom versprochen wurde, was hätten Sie getan?", fragte Staatsanwalt Hannes Wandl. "Wir wären verpflichtet gewesen, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen", so die Zeugin. Die FMA hatte es aber nicht gewusst, Wanovits hatte es bei der Untersuchung verschwiegen.

Ominös blieb eine anonyme Postkarte, welche die Zeugin gestern erhalten hatte. Darauf waren in Spiegelschrift Kürzel und Namen geschrieben.

Der Anwalt von Wanovits, Manfred Ketzer, ortete einige Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen. Beim Handel der Deutschen Bank mit Telekom-Aktien hätte die FMA mehr nachfragen müssen, so der Verteidiger. Die Zeugin sah keine Unstimmigkeiten, sondern einen "Tippfehler" in einem Antwortschreiben von Julius Bär. Die von Wanovits immer wieder angeführten "Eisberge", nämlich versteckte Order, die zu einer Kursmanipulation geeignet wären und die er bekämpfen wolle, könnten in einer Schlussauktion keine Auswirkung haben, weil da immer das gesamte Volumen des Orders zu sehen sei, meinte die Zeugin.

Strafe

Die FMA hatte im Jahr 2004 einen Strafbescheid mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro gegen Wanovits wegen Schädigung des Ansehens der Wiener Börse verhängt, der wurde zwar vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) bestätigt, letztlich aber im September 2008 vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehoben. Als Grund für die Aufhebung nannte der VwGH, dass nicht ausreichend festgestellt worden sei, ob in diesem Fall Kunden- oder Eigenhandel vorgelegen wäre.

Wanovits trat am 26. Februar 2004 in der Schlussauktion mit einer großen Kauforder auf. Einer der Verkäufer war die Raiffeisen Centrobank. Die FMA habe auch diesen Umstand nicht untersucht, rügte der Verteidiger. (APA, 21.02. 2013)