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Was die Sanktionsstatistik zeigt: Die Zahl der "Verweigerer" von Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahmen ist zurückgegangen.

Foto: APA/Pessenlehner

Wien - Arbeitslose, die nicht zum Kontrolltermin erscheinen oder eine Arbeit bzw. Schulungsmaßnahme verweigern, verlieren vorübergehend ihr Arbeitslosengeld. 2012 ist dies seltener vorgekommen. 98.901 Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe verhängte das Arbeitsmarktservice, um 4.843 weniger als 2011. Der Rückgang spiegelt die schwächere Konjunktur wider.

"Durch das höhere Arbeitskräftepotenzial und das geringere Stellenangebot gab es 2012 für die Betriebe mehr gut geeignete und auch motivierte Bewerberinnen und Bewerber. Dadurch meldeten die Betriebe dem AMS weniger Fälle, die Anhaltspunkte für etwaige Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben hätten", erläuterte AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag in einer Aussendung.

Versäumnis eines Kontrolltermins

Mehr als die Hälfte der Sperren (54.877) gab es voriges Jahr wegen Versäumnis eines Kontrolltermins. Jobsuchende, die einen Termin beim AMS-Berater nicht wahrnehmen, verlieren so lange ihr Arbeitslosengeld, bis sie neuerlich Kontakt mit dem AMS aufnehmen bzw. entschuldbare Gründe dokumentieren.

Die Zahl der "Verweigerer" von Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahmen ist um 1.917 auf 16.574 zurückgegangen. In einem solchen Fall wird das Geld sechs Wochen gestrichen, im Wiederholungsfall acht Wochen, und bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit verlieren Jobsuchende ihren Anspruch komplett.

Die Sanktionsstatistik weist auch aus, wie viele Personen selbst gekündigt haben oder bei denen es das Dienstverhältnis selbstverschuldet beendet wurde - sie bekommen nämlich in den ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Davon waren im Vorjahr 27.450 Menschen betroffen, um 1.572 weniger als im Vorjahr.

2011 hatte das AMS insgesamt etwa 104.000 mal Sanktionen ausgesprochen, 2011 gab es 101.500 Sperren und 2009 erst 93.000. (APA, 21.2.2013)