Brüssel - Die EU-Kommission verklagt Österreich beim Europäischen Gerichtshof wegen fehlender Umsetzung der EU-Arbeitszeitvorschriften für selbständige Kraftfahrer. Trotz förmlicher Aufforderungen im Oktober 2011 und im April 2012 seien die EU-Vorschriften in der entsprechenden Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt, erklärte die EU-Behörde. Ebenfalls eine Klage in dieser Angelegenheit erhalten Finnland und Polen.

Konkret geht es um die EU-Arbeitszeitrichtlinie, in der Mindestanforderungen festgelegt sind. Die Richtlinie sieht eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden vor. Gerechnet wird über einen Zeitraum von vier Monaten, der durch Tarifvertrag auf sechs Monate verlängert werden kann. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden darf nicht überschritten werden.

Laut der EU-Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr dürfen die Lenkzeiten höchstens 56 Stunden pro Woche beziehungsweise 90 Stunden während zweier aufeinander folgender Wochen betragen. Die EU-Richtlinie sei "ein wichtiges Instrument, um Berufskraftfahrer vor Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit und Sicherheit zu schützen, die durch übermäßig lange Arbeitszeiten, unzureichende Ruhepausen oder eine unausgewogene Arbeitsorganisation verursacht werden", betonte die EU-Kommission. (APA, 21.2.2013)