Innsbruck - Das Thema Agrargemeinschaften war bereits Dauerbrenner vor der letzten Landtagswahl im Juni 2008. Die Causa rückt nun im Vorfeld der Tiroler Landtagswahl am 28. April wieder in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Am Donnerstag findet dazu ein Sonderlandtag statt. Initiiert wurde er von den Oppositionsparteien Liste Fritz, Grüne und FPÖ. Und auch VP-Koalitionspartner SP schloss sich der Opposition an. Der neuen Allianz geht die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu langsam. Noch immer würden viele Gemeinden auf Geld warten, Gerichtsverfahren zwischen Bauern und Gemeinden seien anhängig.

Bereits 1982 hatte der VfGH festgestellt, dass im Fall der Übertragung von Gemeindegut an Agrargemeinschaften der über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Substanzwert, also Geld, das mit Skiliften, Schottergruben oder Jagdpachten verdient werde, den Gemeinden zustehe. 2008 bekräftigte der VfGH seine Erkenntnis.

Keine Dringlichkeit

An die Lösung der heiklen Agrarfrage im Sonderlandtag glaubt nicht einmal sein Initiator, der Grüne Georg Willi. Er vermutet, dass die VP dem Antrag der anderen Parteien einfach keine Dringlichkeit zusprechen werde und so diesen zurück in einen Ausschuss verweisen könnte. Dann sei völlig offen, was passiere. Der Antrag werde wohl zu den Akten gelegt.

Ein neues Gesetz sollte aber, so will es die Opposition, die Tiroler Agrarfrage noch in dieser Legislaturperiode lösen. Mit ihrem Vorschlag, einem Gemeindegut-Rückübertragungs-Gesetz, könnte, "die Fremdherrschaft der Agrargemeinschaften beendet werden", meint Andreas Brugger, Jurist der Liste Fritz. Das derzeitige Tiroler Flurverfassungsgesetz biete keine ausreichende Rechtssicherheit. Ein Rückübertragungsgesetz würde dies ändern. Durch das neue Gesetz würden die Agrargemeinschaften das Nutzungsrecht behalten, die Liegenschaften gingen jedoch an die Gemeinden zurück, erläutert Brugger: "Vermögensmäßig ändert das Rückübertragungsgesetz nichts." (ver, DER STANDARD, 20.2.2013)