Budapest - Roter Stern und Hakenkreuz, Hammer und Sichel sowie SS-Zeichen können als Symbole der Willkürherrschaft ab Mai 2013 in Ungarn erneut straffrei getragen werden. Das entschied am Dienstag das ungarische Verfassungsgericht. Laut Urteil würde der einschlägige Paragraf des Strafgesetzes mit dem Verbot die "Freiheit der Meinungsäußerung verletzen". Aus diesem Grund werde die Bestimmung am 30. April 2013 außer Kraft gesetzt, melden die Medien am Dienstagabend. Das Gericht bestätigte zwar, dass ein Verbot im Sinne des Schutzes der Menschenwürde und verfassungsmäßigen Wertordnung begründet sei, das Strafgesetzbuch hier jedoch nicht eindeutig und umfassend entscheiden würde.

Antrag von kommunistischem Politiker

Der Antrag auf Außerkraftsetzen der Bestimmung wurde von dem ungarischen kommunistischen Politiker Attila Vajnai noch 2008 gestellt. Vajnai war wegen ständigen Tragens des Roten Sterns 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Begründet wurde das Urteil vom Gericht damit, dass der Rote Stern, Hakenkreuz und Hammer und Sichel zu Symbolen der Willkürherrschaft gehören. Das Tragen dieser Symbole war im April 1993 in Ungarn gesetzlich verboten worden und führte zu heftigen Debatten unter Altkommunisten und Neofaschisten. Vor allem die Mitglieder der ungarischen kommunistischen Arbeiterpartei protestieren gegen die Gleichstellung von Hakenkreuz und Rotem Stern.

Vajnai hatte inzwischen vor dem Menschengerichtshof in Straßburg einen Prozess gegen Ungarn gewonnen, der den Roten Stern nicht als ausschließliches Symbol der Willkürherrschaft bezeichnete. Daraufhin ging Vajnai erneut vor das ungarische Verfassungsgericht. Dieses will der Legislative zugleich Zeit einräumen, um entsprechende neue Verbotsregelungen zu beschließen. (APA, 20.2.2012)