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Österreich braucht 22.500 neue Pflegekräfte bis zum Jahr 2025

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Wien - Das Rote Kreuz fordert mehr Ausbildungsplätze im Pflegebereich. Bis 2025 werde man um 50 Prozent mehr Arbeitskräfte in diesem Bereich brauchen, sagte der Generalsekretär des Roten Kreuzes, Werner Kerschbaum, am Wochenende. Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, bedürfe es - neben höheren Gehältern - auch höherer gesellschaftlicher Wertschätzung für die Pflegeberufe.

"Verschnaufpause" bis 2020

Man sollte die nun kommende "demografische Verschnaufpause" nutzen, sagte Kerschbaum der APA: Bis etwa 2020 wird der Pflegebedarf nur relativ moderat steigen. Das zeigen auch die aktuellen, am Wochenende veröffentlichten Zahlen: Im Jänner bezogen laut Sozialministerium 432.248 Personen Pflegegeld, das sind nur um 334 (oder 0,8 Promille) mehr als im Vorjahr. Ab 2025 wird aber vom Bundesinstitut für Gesundheitswesens ein rasant steigender Bedarf vorhergesagt - bis 2025 werde man zusätzlich rund 22.500 Pflegekräfte benötigen. Derzeit gibt es im mobilen und stationären Pflegebereich zusammen 45.000 Beschäftigte. Das Rote Kreuz beschäftigt im Pflegesektor rund 2500 hauptberufliche Personen, rund 5500 weitere sind freiwillig in diesem Bereich tätig.

Um etwa pflegende Angehörige zu unterstützen, wünscht sich Kerschbaum eine Pflegekarenz ähnlich der Familienhospizkarenz (eine Idee, die in den im Dezember präsentierten Plänen des Sozialministeriums zur Pflege-struktur bereits erwähnt wird). Acht von zehn pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele sind berufstätig und müssen gleichzeitig Job, Familie und Pflege unter einen Hut bringen - und das oft über Jahre hinaus. Weil pflegende Angehörige durch den emotionalen und körperlichen Stress leicht an ihre Grenzen stoßen, bietet etwa die niederösterreichische Gebietskrankenkasse in ihrem Bereich eigene Schulungen für diese Zielgruppe an.

Das Rote Kreuz wünscht sich einen Rechtsanspruch auf Pflege und Betreuung - ähnlich der Rechtslage betreffend medizinischer Versorgung. Auch sollten sich die Betroffenen aussuchen können, welche Betreuungsform - mobil oder stationär - sie von welchem Anbieter wollen. (red, APA, DER STANDARD, 18.2.2013)