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Wenn der Teddy krank ist, rüttelt das kaum an seiner Arbeitsfähigkeit. Die Wirtschaft wünscht sich in regelmäßigen Abständen, dass Krankenstand nicht immer gleich vollständig arbeitsunfähig bedeuten soll.

Grafik: APA/Jan Woitas

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Winterzeit ist Grippezeit. In Büros und Arbeitsstätten bleiben die Sessel in den Wintermonaten öfter und länger leer als im restlichen Jahr. Winterzeit ist eben auch Krankenstands-Hochzeit. Die Wirtschaft pocht schon seit langem auf ihre Forderung nach einer differenzierteren Auslegung der Arbeitsunfähigkeit. Die Gewerkschaft kann damit nicht viel anfangen.

Die Wirtschaft argumentiert mit den Kosten. Der jüngste "Fehlzeitenreport" des Wirtschaftsforschungsinstituts beziffert die direkten Kosten, also Krankengeld- und Entgeltfortzahlungen, für das Jahr 2010 mit 3,07 Milliarden Euro. Die indirekten Verluste etwa durch Produktionsausfälle und allgemeine Wertschöpfungsverluste liegen bei 5,15 Milliarden Euro.

Gipfel bei Krankenständen Anfang der 1980er

Laut dem jüngsten Bericht sind die gesundheitsbedingten Fehlzeiten 2011 leicht angestiegen. Unselbstständig Beschäftige waren demnach durchschnittlich 13,2 Tage im Krankenstand, 2010 waren es 12,9 Tage. Langfristig gesehen ist das derzeitige Krankenstandsniveau aber niedrig. 1980 fielen pro Kopf noch 17,4 Tage krankheitsbedingter Auszeit an, der österreichische Höchstwert. Seither sinken die durchschnittlichen Krankenstandstage kontinuierlich.

Das österreichische Recht kennt keinen Teil-Krankenstand. Entweder man ist krank und damit arbeitsunfähig - oder nicht. Die Entscheidung darüber obliegt einem Arzt. Ob die Ausübung des Berufs möglich ist, hängt auch von der Art der Erkrankung ab. So führt ein verstauchter Knöchel für einen Büroangestellten nicht automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Lkw-Fahrer hingegen schon.

Schweizer Modell als Vorbild

Die Wirtschaft wünscht sich schon seit mehreren Jahren in unregelmäßigen Abständen eine flexiblere Arbeitsunfähigkeit auch in Österreich. Rolf Gleissner von der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer (WKÖ) bringt dafür den Begriff der "Teilarbeitsfähigkeit" ins Spiel. Dabei orientiert sich die WKÖ an der Schweiz, auch wenn das Modell nicht eins zu eins auf Österreich umlegbar ist. In der Schweiz sei das System differenzierter als in Österreich, sagt Gleissner im Gespräch mit derStandard.at. Im schweizerischen Pendant zur österreichischen Krankmeldung gibt der Arzt auch an, ob und in welchem Ausmaß er Arbeitsfähigkeit festgestellt hat - trotz Erkrankung. Je länger der Krankenstand dauert, desto genauer wird beschrieben, für welche Tätigkeiten in welchem Ausmaß der Arbeitnehmer einsatzfähig ist. Das heißt, dass auch eine zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich möglich ist.

Für Österreich kann sich Gleissner etwas Ähnliches vorstellen. "Arbeitnehmer sind nicht immer nur voll einsatzfähig oder nicht", gibt der WKÖ-Mann zu bedenken. So könne jemand mit einem gebrochenen Bein vielleicht durchaus noch Telefondienste erledigen. Gerade bei langen Krankenständen durch chronische Erkrankungen oder ein Burn-out würden auch Arbeitnehmer gern etwa auf Teilzeit ins Unternehmen zurückkehren. Das sei derzeit aber kaum möglich, weil eben gilt: arbeitsfähig oder nicht. Die Herausforderung ist nun laut Gleissner, unter den Sozialpartnern eine Möglichkeit zu finden.

Gewerkschaft fürchtet um Recht auf Erholung

Die Gewerkschaft sieht die Sache naturgemäß anders. Gewerkschaftsbund-Präsident Erich Foglar befürchtet die Absicht der Wirtschaft, kranken Menschen das Recht auf Erholung abzusprechen. "Ein Bauarbeiter mit Gipsfuß soll zu Hause gesund werden, anstatt vorübergehend in der Portierloge zu sitzen." Die Unternehmen sollten sich lieber Gedanken über betriebliche Gesundheitsförderung machen, richtet die Gewerkschaft dem Arbeitgeberverband aus.

Die Krankenstandszahlen jedenfalls könne man nicht als Argument vorschützen, sagt Foglar. Man könne sich aber überlegen, wie Langzeiterkrankte ins Arbeitsleben reintegriert werden können, ohne gleich wieder krank zu werden und ohne Einkommensverluste zu erleiden. Auch für die Gewerkschaft wären da kürzere Arbeitszeiten geeignet. (Daniela Rom, derStandard.at, 14.2.2013)