In der EU soll erstmals überhaupt eine Finanztransaktionssteuer für mehrere Länder eingeführt werden. An dem Projekt ist auch Österreich beteiligt. Bis die Abgabe auf Bank- und Börsengeschäfte wirklich erhoben wird, kann es aber noch dauern.

Warum wird die Steuer eingeführt?

Die Finanzbranche soll an den Kosten der Schuldenkrise beteiligt werden. Die EU-Länder brachten von Oktober 2008 bis Oktober 2011 rund 4,5 Billionen Euro an Steuergeldern auf, um Krisenbanken zu stützen. Die Abgabe soll aber auch Börsenpraktiken wie den Hochfrequenzhandel bremsen, in dem Kritiker einen Grund für Börsenturbulenzen sehen.

Welche Länder beteiligen sich?

Eine Einführung in allen 27 EU-Ländern ist nach monatelangem Streit gescheitert, vor allem an Großbritannien. Die britische Regierung fürchtete Nachteile für den Finanzplatz London. Daher schreiten nun elf Staaten, alles Euro-Länder, im Rahmen der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit voran: Neben Deutschland sind das Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei. Die Länder machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus. Weitere Länder können sich dem Vorhaben noch anschließen.

Welche Geschäfte sollen wie hoch besteuert werden?

Die Kommission schlägt vor, auf Geschäfte mit Aktien und Anleihen eine Abgabe in Höhe von 0,1 Prozent zu erheben. Der Satz für den Handel mit komplizierten Finanzprodukten, sogenannten Derivaten, soll bei 0,01 Prozent liegen. Wer also Aktien im Wert von 10.000 Euro kauft, muss zehn Euro abführen.

Wer ist betroffen?

Die Steuer zielt auf Geschäfte, bei denen "Finanzinstitute" beteiligt sind. Damit sind Banken und Investmentfonds gemeint, darunter auch Pensionsfonds. Die alltäglichen Bankgeschäfte von Unternehmen und Verbrauchern - etwa Haus- oder Geschäftskredite, Kreditkartengeschäfte - sollen nicht erfasst werden. Ausgenommen sind auch die Erstausgabe von Staatsanleihen durch Mitgliedstaaten, die Europäische Zentralbank sowie die beiden Euro-Rettungsfonds EFSF und ESM.

Welche Reichweite soll die Steuer haben?

Der EU-Kommission zufolge soll die Reichweite der Steuer über die beteiligten elf EU-Länder hinausgehen und somit potenziell Geschäfte weltweit erfassen. Erstens gilt das "Residenzprinzip": Demnach sind alle Geschäfte betroffen, bei denen auch nur einer der Beteiligten in einem der elf Staaten sitzt. Zudem setzt Brüssel auf das "Ausgabeprinzip": Die Steuer wird danach auf Geschäfte mit allen Finanzprodukten erhoben, die in einem der Teilnehmerstaaten herausgeben wurden - unabhängig vom Handelsplatz oder dem Sitz von Käufer und Verkäufer.

So will die EU-Kommission die Abwanderung von Finanzgeschäften vermeiden. In dem Punkt droht dem Projekt jedoch heftige Kritik aus Großbritannien, das die Steuer im Rahmen der üblichen EU-Verfahren allerdings nicht mehr stoppen kann.

Welche Einnahmen kommen durch die Steuer zusammen?

Die Kommission rechnet mit Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro im Jahr. Unklar ist noch, welche Summe für Deutschland zu erwarten ist. Die Bundesregierung geht in ihrem Finanzplan bis 2016 ab dem kommenden Jahr von jährlichen Einnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro aus. Die Hilfsorganisation Oxfam erwartet hingegen Einnahmen in Höhe von elf Milliarden Euro in Deutschland.

Was passiert mit den Einnahmen?

Darauf müssen sich die elf Länder noch einigen. Die EU-Kommission schlägt eine Abgabe für den Haushalt der Europäischen Union vor, trifft damit aber etwa bei der Bundesregierung auf Widerstand.

Ab wann wird die Steuer erhoben?

Das hängt davon ab, wie schnell sich die elf Staaten jetzt auf die Einzelheiten einigen. Der Vorschlag aus Brüssel strebt eine Einführung zum 1. Januar 2014 an. Frankreichs Finanzminister Pierre Moscovici nannte kürzlich eine Einführung Ende 2014 als machbares Ziel. (APA, 14.2.2013)