Wien - Die Veranlagungen des Landes Niederösterreich über die landeseigene Vermögensverwaltungsgesellschaft Fibeg plus Tochtergesellschaft beschäftigen nicht nur die Strafjustiz, sondern auch die FMA. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde prüft derzeit, ob die Landesgesellschaft Geschäfte getätigt hat, ohne über die dafür im Bankwesengesetz (BWG) vorgeschriebene Bankenkonzession zu verfügen. Das wäre als unerlaubter Bankbetrieb verwaltungsrechtlich strafbar.

Ins Rollen gekommen ist die Sache nach einer Strafanzeige, die zwei SPÖ-Nationalratsabgeordnete aus Niederösterreich eingebracht haben. Der Sprecher von Finanzlandesrat und Landeshauptmann-Vize Wolfgang Sobotka (ÖVP), Eberhard Blumenthal, stuft deren Sachverhaltsdarstellung als " politische Anzeige" ein. Denn: Die Aufsicht habe die "identen Sachverhalte" bereits einmal geprüft und als unbedenklich eingestuft, ihr Verwaltungsstrafverfahren 2010 daher eingestellt, meint der Sprecher.

Was die Aufsicht derzeit prüft, sind Geschäfte und Zahlungsflüsse aus den Veranlagungen der niederösterreichischen Wohnbaudarlehens- und Privatisierungserlöse. Um zu erklären, wie es zum Verdacht auf unerlaubten Bankbetrieb kommt, ist ein Blick auf die gesellschaftsrechtliche Konstruktion rund um die Fibeg und die Veranlagungen des Landes nötig.

Fibeg-Tochter unter Verdacht

Die Erlöse aus den Verkäufen des Landes (in Summe 4,3 Milliarden Euro) wurden an die Land NÖ Vermögensverwaltung GmbH & Co OG überwiesen; sie ist eine Tochter der Fibeg und der landeseigenen Hypo NÖ. Diese Vermögensverwaltungs OG ist es, die das Geld veranlagt hat, bekanntermaßen erfolgt diese Veranlagung in vier Spezialfonds, für die es eigene Rechnungskreise gibt.

An diesem Punkt setzen die Aufseher dem Vernehmen nach derzeit an: Die Vermögensverwaltungs OG (offene Gesellschaft) ist eine Personengesellschaft - die kann aber gemäß BWG keine Bankenkonzession haben; diese Konzession ist Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Sparkassen vorbehalten. Geprüft wird nun, ob die OG dessen ungeachtet Bankgeschäfte gemacht hat, indem sie "fremde Gelder zur Verwaltung oder als Einlage" entgegen genommen hat. Die FMA nimmt zu laufenden Verfahren keine Stellung.

Die vier sogenannten NÖ-Fonds haben die vom Land vorgegeben Zielrenditen (fünf Prozent) übrigens bis dato nicht erreicht, was für reichlich Konfliktstoff im Land sorgt. Im Schnitt erwirtschafteten sie laut Rechnungshof 1,8 Prozent; die 2008 festgestellte Lücke von einer Milliarde Euro sei noch offen, haben die Prüfer zu Ende des Vorjahres festgestellt.

Nicht nur im Büro Sobotka, auch in der Fibeg selbst nimmt man die Vorwürfe locker, es handle sich "um eine harmlose Geschichte", die bald vom Tisch sein werde, sagt ein Verantwortlicher. Ungeachtet dessen geht er davon aus, dass für die Veranlagungsdeals nach den Landtagswahlen eine neue Lösung gefunden werden müsse. "Ohne Konsens kann man derartige Veranlagungen nicht mehr machen", meint der Mann, der namentlich nicht genannt werden will. (Renate Graber, DER STANDARD, 14.2.2013)