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Der RH-Präsident Josef Moser bekräftigte seine Forderung, das zukünftige Rechnungswesen einheitlich und nach internationalen Standards zu gestalten.

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Wien - Rechnungshof-Präsident Josef Moser hat am Mittwoch im Rechnungshofausschuss des Parlaments zum Spekulationsverbot für Bundesländer Stellung genommen und dabei seine Kritik geäußert. Sollte sich am derzeitigen Vorschlag nichts mehr ändern, dann wäre es "besser, den Rechnungshof als zuständiges Kontrollorgan herauszustreichen", erklärte Moser laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz. Moser berichtete im Ausschuss über die Tätigkeit des Rechnungshofes (RH) im Jahr 2012 und verwies dabei auch auf die angespannte Budgetsituation für die Institution.

Kein bundesweites Spekulationsverbotes

In der Debatte über die "Anforderungen an das Rechnungswesen der Länder und Gemeinden" erklärte Moser zu den Gesetzesentwürfen, dass das angestrebte bundesweite Spekulationsverbot durch das vorgesehene Regelungsregime "nicht erreicht" werden könne.

Moser pochte auf konkrete Zielvorgaben

Der RH-Präsident bekräftigte seine Forderung, das zukünftige Rechnungswesen einheitlich und nach internationalen Standards zu gestalten. Die derzeitigen Regelungen zum Rechnungswesen der Länder und Gemeinden würden diesen Kriterien jedenfalls nicht entsprechen. Klarheit, Transparenz und Vergleichbarkeit wären "dringend erforderlich", um Vorfälle wie in Salzburg, wo der Rechnungshof "bewusst hinters Licht geführt" worden sei, zu verhindern, so der RH-Präsident. Für die Gebietskörperschaften gebe es zu große Gestaltungsspielräume, warnte Moser weiters und pochte auf konkrete Zielvorgaben.

"Angespannte Budgetsituation"

Moser stellte auch fest, dass die RH-Mitarbeiter aufgrund der "angespannten Budgetsituation" und der zusätzlichen Fülle an Aufgaben die Prüftätigkeit nicht im bisherigen Ausmaß aufrechterhalten können.

Seit Jahresbeginn müsse der RH die Dienstgeberbeiträge aus der Sozialversicherung selbst tragen, was das Budget mit 9,4 Millionen Euro belaste. Abzüglich der zusätzlichen Mittel von 1,7 Millionen Euro ergebe sich noch immer eine Differenz von 7,6 Millionen Euro, so Moser. Gleichzeitig seien jedoch mit dem Medientransparenzgesetz und dem neuen Parteiengesetz weitere Aufgaben für den RH hinzugekommen. Für seine Kernaufgaben stehen folglich weniger Ressourcen zur Verfügung.

Seit 2011 kann der RH auch Gemeinden ab 10.000 Einwohnern prüfen. Um diese ausgeweitete Zuständigkeit bestmöglich zu nutzen, habe man ein Gemeinde-Monitoring entwickelt, das inzwischen von rund 100 Kommunen in Anspruch genommen wurde. (APA, 13.2.2013)