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Die Bäcker sind der Anlassfall.

Foto: AP/Lukas Barth

Wien - Einen langen Atem wird die Gewerkschaft brauchen, wenn sie Streitigkeiten über die Anwendung des richtigen Kollektivvertrags auf europäischer Ebene klären will. Aktueller Anlassfall sind, wie berichtet, die Bäcker. Die Gewerkschaft ist der Meinung, dass große Ketten wie Mann und Ströck statt des Industrie-KV zu Unrecht den schlechteren Gewerbe-KV anwenden.Das Einspruchs-Prozedere ist aber zäh. Zuerst landen Gewerkschaftsanträge auf Zuteilung eines neuen KV bei der Landes-Wirtschaftskammer, dann bei der Bundes-WKO und schließlich beim Wirtschaftsminister. Erst danach ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich. Einen ordentlichen Rechtsweg gibt es nicht, weshalb die Gewerkschaft zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen will.

Der Europarechtler Walter Obwexer gibt dem Vorhaben grundsätzlich gute Chancen. Zunächst müsse aber ein europarechtlicher Konnex hergestellt werden, sonst sei der EuGH in Luxemburg gar nicht zuständig, sagt er im Gespräch mit dem Standard.

Arbeitnehmer-Schutzrechte

Anknüpfungspunkt könnte etwa eine Verletzung der Arbeitnehmer-Schutzrechte sein - so ist zum Beispiel die Kündigungsfrist im Gewerbe-KV kürzer. Wird die Klage zugelassen, sieht es laut Obwexer nicht schlecht aus. Der Rechtsschutz laut Kammergesetz scheine " bedenklich". Der Einzelne habe ein Recht auf ein Gerichtsverfahren (und nicht nur einen Kammerbescheid). Die Ebene des VwGH sei zu wenig, weil dieser keine Tatsachenfragen prüfe.

Der Arbeitsrechtler Franz Marhold hält hingegen den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg für zuständig. Eine Klage dort wäre ein "gangbarer Weg", sagt Marhold. Auch die Menschenrechtskonvention kenne in Artikel 6 das "Recht auf ein faires Verfahren".

In beiden Fällen würden Jahre bis zur Klärung vergehen. Beim EGMR dauert es in der Regel noch länger, Marhold rechnet mit "fünf bis sieben Jahren" . Klagen sind nämlich erst möglich, wenn es in Österreich ein VwGH-Erkenntnis gibt, was schon bis zu zwei Jahre dauern kann. Bekommt die Gewerkschaft Recht, hätte das aber auch Folgen für andere Branchen, die mit ähnlichen Problemen kämpfen. (Günther Oswald, DER STANDARD; 13.2.2013)