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Spekulationsverbot auf Schiene. Bund, Länder und Gemeinden machen Nägel mit Köpfen.

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Bund, Länder und Gemeinden wollen am Mittwoch im Finanzministerium die Vereinbarung zur Umsetzung des Spekulationsverbots unterzeichnen. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, ist allerdings noch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen zur Reform der Finanzverfassung nötig.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Spekulationsverbot machen Bund, Länder und Gemeinden am Mittwoch Nägel mit Köpfen. Der Rechnungshof hatte die Entwürfe zuletzt als unzureichend kritisiert, weil jedes Land die Möglichkeit erhält, durch Richtlinien weitgehend selbst festzulegen, welche Risiken bei der Veranlagung öffentlicher Gelder eingegangen werden dürfen und welche nicht. Daran will man aber offenbar festhalten. "Substanzielle Änderungen" gegenüber dem Entwurf gebe es nicht, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage in Verhandlerkreisen.

Keine verfassungsrechtliche Grundlage

Was allerdings noch fehlt, ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung, mit der sich Bund, Länder und Gemeinden auf eine "risikoaverse Finanzgebarung" festlegen. Laut Bundesverfassung (Artikel 15a) sind derartige Staatsverträge nämlich nur zwischen Bund und Ländern möglich, nicht aber unter Einbeziehung der Gemeinden.

Eine Ausnahme bildet nur der Stabilitätspakt, dem neben Bund und Ländern auch die Gemeinden beitreten, was mit einem eigenen Verfassungsgesetz ermöglicht wird ("Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes").

Für die Einbeziehung der Gemeinden in das Spekulationsverbot soll daher ebenfalls eine eigene verfassungsrechtliche Grundlage (im §17 Finanzverfassungsgesetz sowie im Gemeinde-Ermächtigungsgesetz) geschaffen werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung von FPÖ oder Grünen im Nationalrat nötig.

FPÖ: Einheiltiches Rechnungswesen für Länder

Die FPÖ fordert als Preis für die Zustimmung zum Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern auch ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder. Außerdem soll es eine verfassungsrechtliche Bestimmung zum Schutz des heimischen Wassers geben. Der nächste Verhandlungstermin mit der Koalition ist am kommenden Dienstag geplant, wie Vizeparteichef Norbert Hofer der APA sagte.

"Da wird es darum gehen, wie man das einheitliche Rechnungswesen in die Finanzverfassung einbauen kann", sagte Hofer. Die Schutzbestimmung für das heimische Wasser werde danach auf Ebene der Klubchefs verhandelt. Gegen die schon am Mittwoch zur Unterzeichnung anstehende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden habe er keine Einwände mehr, sagte Hofer. (APA, 12.2.2013)