Wien - Weder Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic noch die Opferschutzkommission, bekannt als "Klasnic-Kommission", seien unabhängig. Diese mehrfach geäußerte Kritik der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt wird durch eine Entscheidung der Datenschutzkommission der Republik untermauert. Die Opferschutzkommission wird in einem Bescheid der obersten Datenschützer als organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien gesehen.

Ein Missbrauchsopfer hatte sich bei der Datenschutzkommission beschwert, weil es sich um Datenauskunft in eigener Sache an die Opferschutzanwaltschaft gewandt hatte, die (abschlägige) Antwort aber von der kirchlichen Datenschutzkommission kam. Die Kirche habe damit den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Auskunft über eigene Daten verletzt, erkannten die staatlichen Datenschützer. Betroffene müssten über Art und Inhalt gespeicherter Daten Auskunft erhalten.

Immer wieder wird Kirchenopfern mit Verweis auf geistliche Verschwiegenheitspflicht Zugang zu ihren Akten verweigert, klagen Opfervertreter. Jeder bekomme Auskunft, sagt hingegen Paul Wuthe, Sprecher der Bischofskonferenz. Mit den Daten gehe man sensibel um, an die kirchliche Stiftung Opferschutz (sie bezahlt die Entschädigung) gebe die unabhängige Opferschutzkommission nur wenige Daten weiter. (jub, DER STANDARD, 12.2.2013)