Als Blaupause für ein Transparenzgesetz, wie es derzeit auch Staatssekretär Sebastian Kurz (V) andenkt, könnte das Hamburger Modell dienen. Dieses verpflichtet die SPD-regierte Hansestadt, Informationen wie Regierungsbeschlüsse, Verträge zur Daseinsvorsorge und Gutachten jedem Bürger zugänglich zu machen. Kern des Gesetzes ist ein über das Internet öffentlich zugängliches Informationsregister, das es bis 2014 geben soll.

Seit Anfang Oktober 2012 ist das "Hamburgische Transparenzgesetz" in Kraft. Treibende Kraft dahinter war die "Volksinitiative Transparenz schafft Vertrauen", die mit dem Vorhaben einen "Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnis zur Transparenz" schaffen wollte. Mitglieder sind etwa Transparency International und der Chaos Computer Club Hamburg. Nach langen Verhandlungen einigte man sich im Juni des vergangenen Jahres auf das Vorhaben. Erste Anwendung des Gesetzes war eine Einsicht in die Verträge zur Elbphilharmonie.

Vielerlei Auskünfte

Im Informationsregister der Stadt, das bis 6. Oktober 2014 im Internet eingerichtet sein soll, müssen etwa die wesentlichen Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen sowie die Gehälter des Leitungspersonals aufgelistet werden. Bereits zuvor wurde allerdings das Auskunftsrecht der Bürger ausgeweitet: Auf Antrag sollen sie nicht nur von klassischen Behörden, sondern auch von den Unternehmen Informationen erhalten können, die der Kontrolle der Hansestadt unterliegen.

Die Palette der Auskünfte reicht von großen Verträgen, wie etwa Bauprojekt, bis zu kleinen, wie jene zur Straßenreinigung. Aber auch Gutachten, Pläne, Senatsbeschlüsse, Subventionen, Managementgehälter und Genehmigungen werden in Hamburg für jedermann kostenlos und anonym einsehbar sein. Durch die Veröffentlichung im Internet erwartet sich die Initiative, dass die Anzahl der Anfragen sogar zurückgeht und die Behörden teils entlastet werden.

Selbstverständlich sind auch der Informationsfreiheit in Hamburg Grenzen gesetzt: Persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht. Im Zweifel entscheidet der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt. (APA. 11.2.2013)