Grafik: Der Standard, Quelle: BMF

Wien - Nach Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 war die finanzielle Lage bei vielen Unternehmen recht angespannt. Eine der Folgen: Mehr Unternehmen stellten bei der Finanz ein Ansuchen um Stundung der Mehrwertsteuer.

Einen solchen Antrag kann man dann stellen, wenn die sofortige Bezahlung der Steuer "mit erheblichen Härten verbunden wäre". Gleichzeitig darf aber die grundsätzliche Einbringlichkeit "nicht gefährdet" sein. Vor der Krise haben jedes Jahr zwischen 114 und 140 Betriebe um einen späteren Zahlungstermin für die Umsatzsteuer angesucht. In Summe ging es dabei um Beträge zwischen sechs und acht Millionen Euro. Mit der Krise ist dieser Wert deutlich nach oben geschossen - auf 17,7 Millionen 2009 und bereits 23,5 Millionen im Jahr darauf. Für das Jahr 2011, in dem es immerhin ein Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent gab, hätte man eine Rückkehr zu Normalität erwarten können.

Nachvollziehbare Gründe

Wie sich nun in einer aktuellen Anfragebeantwortung von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) zeigt, haben aber neuerlich rund 300 Unternehmen um einen späteren Zahlungstermin angesucht - und diesen auch genehmigt bekommen. Noch immer wurden mehr als 20 Millionen Euro an Umsatzsteuer später bezahlt. Die Kosten in Form von Zinszahlungen bleiben bei der öffentlichen Hand hängen.

Um einen Aufschub zu bekommen, muss man der Finanz "nachvollziehbar darlegen", dass eine sofortige Überweisung eine Härte darstellen würde. Zahlt man auch nach der Stundungsfrist (zuletzt durchschnittlich 38 Tage) nicht, darf man künftig auf keine Zahlungserleichterung mehr hoffen.

Im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft halten sich die Aufschübe aber in Grenzen. Zur Orientierung: 2011 wurden 23,4 Milliarden an Mehrwertsteuer bezahlt. (Günther Oswald, DER STANDARD, 11.2.2013)