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Maria Fekter will auch Steuern auf Schmiergeld.

Foto: AP/Punz

Im "Steuerjahrbuch 2013" gibt das Ressort von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) Tipps für den Umgang mit "Incentives oder Schmiergeldern". Das Ministerium bestätigte am Freitag einen Bericht der Gratiszeitung Heute, verteidigt die Vorgehensweise und verweist auf ein " berechtigtes Interesse des Staates" an den Einnahmen und auf einschlägige Anfragen an die Finanz.

Seite 98

Tatsächlich findet sich im "Steuerbuch 2013" ein entsprechender Hinweis auf Seite 98: Demnach müssen korrupte Arbeitnehmer nicht nur das " Formular L 1" für die normale Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) ausfüllen, sondern zusätzlich das "Formular "L 1i" .

In diesem müssen "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug" deklariert werden. Und darunter fallen, wie es im Ratgeber des Finanzministeriums heißt, nicht nur beruflich gesammelte Bonusmeilen, die privat konsumiert werden, sondern auch "bestimmte Provisionen (z. B. Incentives oder Schmiergelder) von dritter Seite".

Schmiergelder sind auch dann steuerpflichtig, wenn sie strafrechtlich verboten sind. Wie der Steuerrechtler Werner Doralt betonte, kann Schmiergeld-Empfängern daher zusätzlich zum regulären Strafverfahren auch noch ein Finanzstrafverfahren drohen, wenn sie die Einnahmen nicht versteuern. "Dass etwas verboten ist, heißt nicht, dass es nicht steuerpflichtig ist", betont Steuerexperte Doralt.

Einschlägige Judikatur

Ähnlich lautet auch die Erklärung des Finanzministeriums: Dort wird sowohl auf einschlägige höchstgerichtliche Judikatur bezüglich Steuerpflicht von Schmiergeldern verwiesen als auch auf das "berechtigte Interesse des Staates" an den Steuereinnahmen. Im Übrigen habe es auch Anfragen bei der Finanz gegeben, weshalb man das Thema seit 2011 in das " Steuerbuch" aufgenommen habe. (APA, red, DER STANDARD; 9.2.2013)