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Foto: dpa/Jens Büttner

Mit Jahresbeginn 2014 stellt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihr System auf das Pensionskonto um. Dann werden nach altem Recht erworbene Ansprüche als Kontogutschrift umgerechnet. Über ihr Pensionskonto auf einer Homepage können Bürger einsehen, wie hoch ihre Pension vermutlich ausfällt. Im Zuge der Umstellung schreibt die PVA derzeit 2,4 Millionen Personen an und bittet um Ergänzung der fehlenden Versicherungszeiten und Lücken. Betroffen sind alle Jahrgänge ab 1955.

Einblick in Pensionskonto ab 2014

Bis Juni werde alle Aufforderungen gestaffelt ausgesendet, "im Laufe des Jahres 2014" erhalten die Versicherten dann Einblick in ihr Pensionskonto, heißt es aus der PVA-Pressestelle gegenüber derStandard.at. Lücken können beispielsweise Ausbildungszeiten, Kinderbetreuungszeiten, eine Berufstätigkeit im Ausland oder auch ein Fehler bei der Meldung sein.

Nachweis für Ausbildungszeiten notwendig

Die "Salzburger Nachrichten" berichteten am Donnerstag, dass der Nachweis von Ausbildungszeiten zu Problemen führen kann, weil die PVA jedes einzelne Schul- und Studienjahr mittels Jahreszeugnis oder Studienbuch nachgewiesen haben möchte. Auf Nachfrage bei der PVA stellt sich die Situation anders dar: Für Studienzeiten muss für jedes Semester ein Nachweis erbracht werden, das Abschlusszeugnis ist irrelevant.

Anders ist es bei der Anrechnung von Schuljahren: Hat man eine Matura oder einen anderen Abschluss, so reicht das Abschlusszeugnis für die Anrechnung der Jahre. Jene Versicherten, die ihre Schulausbildung abgebrochen haben, müssen jedoch für die Schuljahre bis zum Zeitpunkt des Abbruchs Jahreszeugnisse nachreichen, heißt es aus der PVA.

Bisherige Ansprüche in "Kostengutschrift"

Doch wozu braucht die PVA überhaupt diese Informationen, Schul- und Studienzeiten werden ja nicht mehr für die Berechnung der Pension herangezogen? Die PVA braucht einen lückenlosen Versicherungsverlauf für bestimmte Fälle. "Es ist dann wichtig, wenn man Pensionszeiten nachkaufen möchte", so eine Sprecherin der PVA.

Mit dem Pensionskonto werden ab 2014 Versicherungszeiten zusammengeführt, die bisher erwirtschafteten Ansprüche werden in einer "Kontoerstgutschrift" zusammengefasst. Nach dem 1. Jänner erfolgt die Berechnung ausschließlich mittels des Pensionskonto. (seb, derStandard.at, 7.2. 2013)