"Das gehört abgestellt", sagte Erwin Pröll einst - und freut sich heuer dennoch über eine stolze Wahlkampfsubvention.

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Wien – In Niederösterreich sorgt eine unklare Rechtslage beim Parteienfinanzierungsgesetz für Aufregung. Vergangenes Jahr beschloss der niederösterreichische Landtag unbemerkt von der Öffentlichkeit die Einführung einer Wahlkampfkostenrückerstattung.

Die Argumentation der Parteien: Die Förderung betreffe nur Parteien, die über zwei Prozent der Stimmen erreichen, aber nicht im Landtag vertreten sind, also unter vier Prozent liegen. Problematisch ist allerdings, dass es keine explizite Regelung gibt, wonach die Landtagsparteien von der Förderung ausgenommen sind. "Wenn man das Gesetz jetzt so interpretiert, haben die Landtagsparteien Anspruch auf die Förderung", erklärt Politikwissenschafter Hubert Sickinger.

Grün will Umformulierung

Der niederösterreichische Landesgeschäftsführer der Grünen, Thomas Huber, will nun, dass das Gesetz so schnell wie möglich umformuliert wird, momentan lasse es "Interpretationsspielraum" zu. Allerdings waren es die Grünen, die gemeinsam mit ÖVP und SPÖ das Gesetz erst im vergangenen Juli beschlossen hatten. Skurril: Nur eine Woche zuvor, am 27. Juni, hatte sich die Bundesregierung ausgerechnet dem Druck von Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) gebeugt, der ein verfassungsrechtliches Verbot der Sonderförderung verlangt hatte. Für Sickinger ist die 7,6 Millionen Euro schwere Wahlkampfsubvention derzeit "schlicht verfassungswidrig".

Schwarz und Rot um Schadensbegrenzung bemüht

ÖVP und SPÖ in Niederösterreich bemühen sich nun um Schadensbegrenzung. Beide Parteien betonen, dass sie keine Wahlkampfkostenrückerstattung beantragen werden - selbst wenn, würde die Landesregierung diesem nicht stattgeben. Bei "verfassungskonformer Interpretation" des Landesgesetzes wäre ein Ausschluss der Landtagsparteien begründbar, sagt auch Sickinger, weil das Parteiengesetz des Bundes den Ländern eine Wahlkampfkostenrückerstattung ja verbietet.

ÖVP-Klubchef Klaus Schneeberger ist außerdem der Meinung, dass das Parteienfinanzierungsgesetz eine derartige Förderung für Landtagsparteien aus seiner Sicht ausschließe. Allerdings räumt er ein, dass der Ausschluss der Landesparteien von der Wahlkampfkostenrückerstattung nicht "expressis verbis" im Gesetz festgehalten worden sei. Die entsprechende Passage sei aber immer so interpretiert worden. Für SPÖ-Geschäftsführer Günter Steindl ist eine entsprechende Klarstellung denkbar.

Die Interpretation von ÖVP und SPÖ ist für Sickinger vom Wortlaut des Gesetzes nicht abgedeckt: "Wenn es der Wunsch des Gesetzgebers war, die Landtagsparteien nicht einzubeziehen, dann hätte man das hineinschreiben müssen."

Gesetzestext im Wortlaut

Das 2012 beschlossene NÖ Parteienfinanzierungsgesetz definiert zwei Arten von Parteien: Erstens "die im Landtag von Niederösterreich vertretenen politischen Parteien" (§2Z.1, ihnen steht die reguläre Parteienförderung zu). Und zweitens "wahlwerbende Parteien im Sinne der NÖ Landtagswahlordnung (...) die bei der jeweils letzten Landtagswahl mehr als 2% der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und in mindestens 15 Wahlkreisen einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht haben" (§2Z.2, sie haben Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung).

Es heißt wörtlich: "Jede einzelne politische Partei gemäß § 2 Z. 2 (also Parteien mit über zwei Prozent Stimmenanteil in 15 Wahlkreisen, Anm.) erhält für jede bei der jeweils letzten Landtagswahl erreichte gültige Stimme den Betrag von € 5,43 zum 1. Juli 2012." (Saskia Jungnikl, red/DER STANDARD, 6.2.2013)