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Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) (li.) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosekt (SPÖ).

Foto: ap/Hans Punz

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hält an ihrem Plan, sogenannte Grapscher zu bestrafen, fest. Für die Novelle im Strafgesetzbuch (StGB) will sie "selbstverständlich eine Stellungnahme abgeben, die eine Nachschärfungen im Strafgesetzbuch fordert", sagt Sprecherin der Frauenministerin Julia Valsky zu dieStandard.at. Das Ende der Begutachtungsfrist für StGB-Novelle fällt dabei zufällig auf den Internationalen Frauentag, den 8. März.

Da sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, wie die "Po-Grapscher-Affäre" im Herbst zeigte, durch das Strafrecht nicht ausreichend geregelt ist, solle die Definition ausgeweitet werden. Die Frauenministerin plädiert hier für eine weitere Begriffsbestimmung der "geschlechtlichen Handlungen" im StGB.

Definition von geschlechtlicher Handlung ausweiten

Laut der vorgeschlagenen Definition wäre eine geschlechtliche Handlung dann "eine nicht bloß flüchtige Berührung der zur unmittelbaren Geschlechtssphäre gehörigen Körperpartien" und ebenso eine "nicht bloß flüchtige Berührung anderer Körperpartien". Das bedeutet, dass auch das Streicheln eines Knies oder anderer Körperteile ohne Einwilligung der betroffenen Person einen Straftatbestand darstellt.

Geht es nach Heinisch-Hosek, sollen derartige geschlechtliche Handlungen in ein "reines Offizialdelikt" umgewandelt werden. Diese Umwandlung hätte eine gerichtliche Verfolgung des Täters (oder der Täterin) zur Folge. Ziel der Frauenministerin sei, sexuelle Belästigung anderen Sexualdelikten gleich zu stellen. Für TäterInnen kann das in letzter Konsequenz auch eine Haftstrafe bedeuten.

Mehrmalige Versuche der Begriffsänderung

Heinisch-Hosek hat diesen Gesetzesvorschlag schon mehrmals vorgelegt und eingebracht. Zuletzt im Herbst, als im sogenannten Grazer Po-Grapscher-Fall das Verfahren eingestellt werden musste, weil die Tat nicht als sexuelle Belästigung interpretiert wurde. Die Beweisführung solle via ZeugInnen erfolgen. Dies habe sich bereits durch das Gleichbehandlungsgesetz bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bewährt, heißt es aus dem Frauenministerium.

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) lehnte eine Ausweitung bisher jedoch ab. Sie halte nichts von einer "Anlassgesetzgebung". Das Strafrecht sei die "schärfste Waffe des Staates" und müsse behutsam adaptiert werden. Auf welche BündnispartnerInnen kann die Frauenministerin dann hoffen? "Die extrem breite Debatte, wie sie gerade geführt wird, ist der beste Beweis dafür, wie viele Frauen 'genug haben' und hier Veränderungen fordern", heißt es aus dem Frauenministerium. (eks, dieStandard.at, 1.2.2013)