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Kurt Scheuchs Klage wurde abgewiesen.

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Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von FPK-Chef Kurt Scheuch gegen derStandard.at abgewiesen, die Daten von zwei Usern bekanntzugeben, die ihn in Postings kritisiert hatten. Es revidierte die Entscheidung zugunsten Scheuchs aus der ersten Instanz - und betont die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig, aber nur noch mit einer Zulässigkeitsrevision bekämpfbar. Medienanwältin Maria Windhager vertritt derStandard.at; die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer Scheuch.

Posting: "Aus welcher Ecke die Scheuchs kommen"

Anlass 1 zum Kröten-Sager Scheuchs: "Tiervergleich: Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, 'aus welchem Stall' - aber das wäre ja auch ein Tiervergleich gewesen)"  

Urteil: "Entmenschlicht"

In der Entscheidung heißt es: "Der erste Teil des Postings von 'Christian Eder' beruht auf einer ausreichenden Sachverhaltsgrundlage: Es ist eine notorische historische Tatsache, dass ein Charakteristikum der Propagandasprache der Nationalsozialisten der Gebrauch einer 'Rhetorik der Gewalt' war. Insbesondere die Reden Hitlers waren gespickt mit außerordentlich aggressiven, diffamierenden und unflätigen Angriffen gegen politischer Gegner. Diese wurden als übelste Kriminelle beschimpft und ihnen wurde Betrug, Sabotage, Gaunertum, Schwindel und sogar Mord zur Last gelegt. Insbesondere die Juden wurden rhetorisch dämonisiert, gleichzeitig moralisch entwertet und durch einen bestimmten Sprachgebrauch - zum Beispiel durch Tiervergleiche - entmenschlicht. Schimpfwörter wie 'Parasit', 'Wanze', 'Spulwurm' und 'Ungeziefer' sollten bewirken, dass die Empathie mit ihnen verloren ging und sich beim Hören kein Mitgefühl mit den Angegriffenen einstellte."

Urteil: "Bekannt rechtsnational"

Im zweiten Teil des Postings dieses Users sieht das Oberlandesgericht "keine Abstempelung des Klägers als Nationalsozialist, sondern lediglich eine Bezugnahme auf die (bekannte) rechtsnationale Einstellung des Klägers und seines Bruders".

Posting: "In irgendeinen Urwald"

Scheuchs Klagsziel 2 von "Andreas W": "Am besten beide Scheuchs wegsperren und dann abschieben! In irgendeinen Urwald, aus dem sie hervorgekrochen zu sein scheinen. Und in welchen ist völlig egal, die armen Tiere dort werden sich schon zu wehren wissen."

"Erkennbar satirischer Gehalt"

Auch Poster "Andreas W" "hält sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es im Urteil: "Die prononcierte Position des Klägers und der politischen Partei, der er angehört, in Angelegenheiten des Fremdenwesens ist notorisch. Das Posting hat einen erkennbar satirischen Gehalt und stellt einen kritischen Beitrag zur zitierten politischen Position des Klägers in der Fremdenpolitik dar."

Fazit des Gerichts: "Insgesamt fehlt es daher an der Bescheinigung eines rechtswidrigen Sachverhalts durch den Kläger."

Wegen dieses Befundes musste sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen, ob hier das Redaktionsgeheimnis anzuwenden ist, auf das sich Medienanwältin Windhager berief: "Hier besteht  potenziell ein akutes Spannungsverhältnis zwischen den Bekanntgabepflichten im E-Commerce-Gesetz und dem verfassungsrechtlich verbürgten Redaktionsgeheimnis, etwa wenn ein Posting nicht mehr den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit genießen würde."

Anlass der Postings: Scheuch hatte einen Richter als "Kröte" bezeichnet, deshalb musste sich der FPK-Parteichef und Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter vor Gericht verantworten. Scheuch musste  6.600 Euro Geldbuße zahlen und sich bei dem Richter entschuldigen. (fid, derStandard.at, 24.1.2013)