Der Privatsender Sky ist am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Klage gegen den ORF abgeblitzt. Dieser stellte klar, dass auch bei exklusiven Übertragungsrechten von Ereignissen "von großem öffentlichen Interesse, wie Fußballspielen" die Kosten für die Kurzberichterstattung anderer Medien rechtlich beschränkt sein dürfen.

Der Sender hatte in den Saisonen 2009/10 bis 2011/12 die Exklusivrechte an der Europa League-Übertragung erstanden und wollte auch die Kosten für die Lizenz und Produktion von etwaigen Verwertern von Bildausschnitten, im konkreten Fall dem ORF, einheben. Der EuGH erklärte die aktuelle Rechtesituation nun aber für gerechtfertigt, wonach für kurze Bildausschnitte nur der Selbstkostenpreis zu erstatten ist. Die "unmittelbar mit der Gewährung des Zugangs zum Satellitensignal verbundenen Kosten" beliefen sich im konkreten Fall auf 0 Euro.

Der EuGH akzeptierte zwar das Argument, dass dies ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit wäre, ohne sie aber "in ihrem Wesensgehalt zu berühren". Der Gerichtshof stellte ebenso klar, dass derartige Eingriffe zur Wahrung des "Grundrechts auf Informationsfreiheit" und um "den Pluralismus zu fördern" legitim wären. Die seit Jahren geltende Rechtslage sei deshalb "mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar".

Urteil ändert nichts und betrifft auch ORF

"Sky hat im Sinne aller Exklusivrechteinhaber versucht, klären zu lassen, ob durch die Gratis-Zurverfügungstellung von exklusiven Inhalten nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen wird", so Sky-Sprecher Alexander Winheim. "In der Zusammenarbeit mit anderen TV-Sendern wird sich durch die Bestätigung des Urteils in der seit 2010 gelebten Praxis nichts ändern."

Der Pay-TV-Sender wies darauf hin, dass die Entscheidung des EU-Gerichts nicht nur Sportereignisse wie Fußball, Olympische Spiele oder Ski-Rennen betrifft, sondern generell Großereignisse von allgemeinem Interesse wie etwa auch den Opernball oder das Neujahrskonzert. Auch der ORF, der in Österreich die meisten Exklusivrechte an Großereignissen von allgemeinem Interesse innehat, muss damit künftig Privatsendern zum Nulltarif den Zugriff auf maximal 90 Sekunden Bildmaterial gestatten. (tsc/APA, 22.1.2013)