Vaduz/Vatikanstadt - Bei der Trennung von Staat und Kirche in Liechtenstein ist Sand ins Getriebe geraten. Das bereits ausgehandelte Konkordat mit dem Heiligen Stuhl wird vorerst nicht unterzeichnet.

Im Konkordat geht es um die güterrechtliche und finanzielle Trennung auf Gemeindeebene. Das Abkommen ist einer von drei Pfeilern der Neuordnung. Die anderen beiden sind eine Verfassungsrevision, mit der die katholische Kirche ihre Stellung als Landeskirche verliert, sowie das Gesetz über die Religionsgemeinschaften.

Wie Liechtensteins Regierungschef Klaus Tschütscher und der Nuntius für die Schweiz und Liechtenstein, Diego Causero, am Dienstag mitteilten, wird die Unterzeichnung des Konkordats aufgeschoben. Als Grund wird das im Dezember vom Liechtensteiner Parlament verabschiedete Religionsgemeinschaftengesetz genannt.

Ausstiegsklausel

Das Gesetz sehe neu eine Ausstiegsklausel für Gemeinden vor, hieß es. Das bedeutet, dass Gemeinden sich für den Status quo entscheiden und die güterrechtliche und finanzielle Neuordnung sein lassen können.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage seien der Heilige Stuhl und die Regierung übereingekommen, die Unterzeichnung des Abkommens aufzuschieben, in Achtung der Autonomie der einzelnen Gemeinden. Dennoch soll das Abkommen noch zu einem Abschluss geführt werden, "zum Wohle des Fürstentums Liechtenstein und der Gläubigen des Erzbistums Vaduz", wie es weiter hieß. (APA, 8.1.2013)