Der OECD-Bericht kontrolliert die Umsetzung der "Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr"

Foto: STANDARD/Cremer

Wien - Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fordert von Österreich zusätzliche Anstrengungen bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption und Geldwäsche. In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht fordern OECD-Experten eine Verschärfung des Unternehmensstrafrechts sowie die schärfere Kontrolle der Glücksspielkonzerne. Außerdem kritisieren sie den Bankenverband, weil dieser routinemäßig Auskunftsansuchen der Justiz verzögere.

Der OECD-Bericht kontrolliert die Umsetzung der "Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr". Gleich eingangs bedauern die Experten, dass es seit Ratifizierung der Konvention 1999 trotz einschlägiger Verdachtsfälle keine einzige Verurteilung wegen Auslandskorruption in Österreich gab. Begrüßt wird daher, dass es mittlerweile immerhin Anklagen in mehreren Fällen gibt (etwa den Wiener Patria-Prozess, Anm.) gibt.

Anerkannt werden außerdem die zuletzt durchgeführten Verbesserungen: Die Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) sowie das neue Korruptionsstrafrecht und verschärfte Geldwäsche-Bestimmungen.

Zu milde Strafen

Kritik üben die Experten aber daran, dass korrupten Unternehmen deutlich mildere Strafen drohen als Individuen. Wer als Einzelperson wegen Bestechung verurteilt wird, riskiert nämlich bis zu fünf Jahre Haft bzw. 1,8 Mio. Euro Geldstrafe. Korrupten Firmen drohen laut "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" dagegen maximal 1,3 Mio. Euro Geldbuße. Diese Höchststrafen sollten auf ein "effektives, verhältnismäßiges und abschreckendes" Niveau angehoben werden, fordern die OECD-Experten.

Außerdem fordern die Experten erleichterten Zugang der Justiz zu Bankdaten. Zuletzt hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft kritisiert, dass Auskunftsersuchen durch die zahlreichen Berufungsmöglichkeiten der Finanzinstitute verzögert würden. In die selbe Kerbe schlägt nun auch die OECD. Der Bericht kritisiert insbesondere den Bankenverband, dem praktisch alle relevanten heimischen Banken angehören. Der Verband würde gegen Anfragen der Justiz "automatisch" Berufung einlegen, heißt es. Und weiter: "Die routinemäßige Beeinspruchung gerichtlicher Anordnungen" durch die Banken sei ein "ernsthaftes Hindernis" bei der Strafverfolgung.

Schärfere Regeln fordert die OECD auch für die offenbar unter Geldwäscheverdacht stehende Glücksspielbranche (70 Prozent der Wetteinsätze stammen laut Bericht von Ausländern). Die Experten kritisieren, dass das Finanzministerium nicht kontrolliere, ob unter Korruptionsverdacht stehende Personen an Tochterfirmen heimischer Glücksspielkonzerne beteiligt sind. Daher bestehe das Risiko, dass der Glücksspielsektor zum Weißwaschen der Erlöse aus Korruptionsgeschäften dienen könnte, so die Experten.

Ermittlungen

Außerdem fordert die OECD Österreich auf, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ermittlungen in internationalen Korruptionsfällen nicht "nationalen wirtschaftlichen Interessen" geopfert werden. Grund dafür ist das Weisungsrecht der Justizministerin über die Staatsanwaltschaft.

Der Bankenverband weist den Vorwurf zurück, durch routinemäßige Beeinspruchung von Kontoöffnungen Ermittlungen verzögern zu wollen. Generalsekretärin Maria Geyer betonte, dass die fünf Fachverbände der Banken im Vorjahr zwei Drittel der insgesamt 122 Kontoöffnungsbeschlüsse sofort an die Banken weitergeleitet hätten. Nur in 34 Prozent der Fälle habe es Beschwerden gegeben.

Außerdem betonte Geyer, dass mehr als der Hälfte der Beschwerden vom Gericht stattgegeben worden sei, bei einem weiteren Drittel habe die Staatsanwaltschaft die Anordnungen abgeändert oder widerrufen. "Wenn die Beschlüsse von der Staatsanwaltschaft nicht gesetzeskonform ausgefertigt sind, muss man eine Beschwerde erheben", verteidigte Geyer die Vorgehensweise. Hier gehe es um die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien und keinesfalls um Verzögerungstaktik. "Inakzeptabel" findet Geyer, dass im Bericht nur der Bankenverband explizit angesprochen ist, nicht aber die anderen vier Fachverbände.

Kontoöffnung

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will die von Korruptionsstaatsanwaltschaft und OECD kritisierte Einspruchs-Praxis der Banken gegen Kontoöffnungen mit den Branchenvertretern besprechen. Wie ein Sprecher Karls sagte, will sich die Ministerin gemeinsam mit der Chefin der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, mit Vertretern der Banken zusammensetzen.

Eine Evaluierung des Unternehmensstrafrechts könnte es gemeinsam mit der geplanten Reform des Strafgesetzbuches geben. Die Reform des Strafgesetzbuches peilt das Justizministerium bis zum Jahr 2015 an. Möglicherweise werde man bei dieser Gelegenheit auch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz besprechen, sagte Karls Sprecher. Grundsätzlich wolle man sich allerdings Zeit nehmen, den aktuellen OECD-Bericht inhaltlich zu prüfen und zu diskutieren. (APA, 8.1.2013)