Rechtsanwalt Frank Weiß empfiehlt beim Teilen von Links das Miniaturbild bei unklarer Urheberrechtslage zu entfernen.

Foto: Screenshot/Frank Weiß

In Deutschland wurde ein Facebook-Seitenbetreiber auf 1.746,69 Euro Schadensersatz geklagt, weil er beim Teilen eines Links über das soziale Netzwerk die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hatte, berichtet heise.de.

Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Die durch die Rechtsanwaltskanzlei Pixel.law vertretene Klägerin Gabi Schmidt und angebliche Urheberin des Bildes, fordert neben dem Schadensersatz auch die Abgabe einer "strafbewehrten Unterlassungserklärung" und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in der Höhe von 546 Euro. Wie Frank Weiß, Rechtsanwalt des abgemahnten Facebook-Seitenbetreibers, schreibt, werde man "kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu bejahen".

Abmahnung vermeiden

Durch den vorliegenden Fall werde "wieder einmal deutlich, wie schnell man sich durch unbedachtes Handeln erheblichen Forderungen ausgesetzt sehen kann", so Weiß. Dass das herangezogene Bild nicht größer als eine Briefmarke ist, spiele dem Gesetz nach keine Rolle. Wer eine Abmahnungen vermeiden will, solle "derartige Verlinkungen ausschließlich ohne Miniaturbild bei Facebook teilen."

Dass Facebook diese Miniaturbilder bei der Erstellung eines Links automatisch erstellt, schützt im Ernstfall wohl ebenfalls nicht. Denn Facebook weist in seinen Nutzungsbedingungen dezidiert darauf hin, dass man geistiges Eigentum stets respektieren müsse. Verletzungen gegen das Urheberrecht können jederzeit gemeldet werden.

Auf Abmahnungen spezialisiert

Der Fall zeigt ein weiteres Mal auf, dass die neuen Medien eine enorme Herausforderungen für die aktuelle Gesetzeslage darstellen. Während beim Teilen von Texten das Zitierrecht eingeräumt wird, haben sich Kanzleien wie Pixel.law auf den Schutz von Bildrechten und die Abmahnung bei vermeintlichen Verstößen gegen das Urheberrecht spezialisiert.

"Hierzu ist anzumerken, dass die Darstellung von Miniaturbildern bei fast allen sozialen Netzen beim Teilen von Links eingesetzt wird. Das Problem ist daher nicht auf Facebook begrenzt und betrifft auch Netze wie Pinterest oder Google+.", so Weiß abschließend. (red, derStandard.at, 5.1.2012)