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AUA-Chef Jaan Albrecht realisierte Plan B: Betriebsübergang

Foto: APA/Fohrihnger

Wien - Es war ein turbulentes Jahr für die AUA und ihre Mitarbeiter. Zur Jahresmitte wurde der Betriebsübergang auf die bisherige Regionaltochter Tyrolean, deren Kosten deutlich unter jenen der AUA lagen, vollzogen. Davor wurden die jeweiligen Kollektivverträge gekündigt.

Der AUA-Betriebsrat und die Gewerkschaft klagten gegen den Betriebsübergang: Nach den Einvernahmen aller Beteiligten am Arbeits- und Sozialgericht liegen jetzt die ersten Einvernahmeprotokolle vor. Da parallel auch beim Obersten Gerichtshof ein Feststellungsverfahren läuft, dürfte erst in drei bis acht Monaten klar sein, in welche Richtung die Entscheidung geht, glaubt Roland Gerlach, Anwalt des AUA-Betriebsrates. Aus Sicht der AUA wird ein endgültiges Urteil erst in rund zwei Jahren erwartet. Die AUA argumentiert, dass der Betriebsübergang wirtschaftlich notwendig war. Die Kläger sehen das anders.

AUA-Chef Jaan Albrecht, der Ende 2011 von der Lufthansa an die AUA-Spitze entsandt wurde, schilderte vor Gericht wie kritisch die Situation der defizitären Airline war, was schließlich zum Betriebsübergang führte. Die Liquidität war bereits Anfang 2011 "relativ problematisch", sodass Al-brecht die noch von den AUA-Vorständen Peter Malanik und Andreas Bierwirth (jetzt T-Mobile-Austria-Chef) erarbeitete Planung für 2012 nicht akzeptierte. Der Grund: "Die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation hätte einzig über eine Erlössteigerung kommen sollen - und das war nicht absehbar."

Im Februar/März 2012 wäre keine Liquidität mehr vorhanden gewesen, Zahlungen hätten ausgesetzt werden müssen. Erst zu dieser Zeit und nach ergebnislosen Verhandlungen mit dem Betriebsrat sei ihm klar gewesen, dass man am Plan B (Betriebsübergang) "ernsthaft arbeiten müsse". Im Aufsichtsrat wurden Szenarien besprochen: "allenfalls sogar die Insolvenz des Unternehmens".

Es folgten mehrere Betriebs- und Informationsversammlungen der Arbeitnehmervertreter und etliche Gespräche mit dem Betriebsrat, dessen Spar-Vorschläge für die AUA nicht akzeptabel waren. Albrecht: "Für mich war schließlich der Betriebsübergang der letzte Schritt, es war eine unternehmerische Entscheidung, weil die Personalkosten für das Unternehmen 2012 nicht mehr tragbar waren. Der Betriebsübergang war der einzige Ausweg, um die Existenz des Unternehmens weiter zu gewährleisten". Die Lufthansa sicherte ab Juli, also ab dem Betriebsübergang Liquidität in Höhe von 140 Mio. Euro zu, die in zwei Tranchen floss. Diese Kapitalspritze war auch notwendig, um die im Zuge des Betriebsübergangs notwendige Sonderkündigungsansprüche zahlen zu können. Schließlich verließen 117 Piloten und 214 vom Kabinenpersonal mit zum Teil sehr hohen Abfertigungen die Airline, was diese rund 60 Millionen Euro kostete.

Stefan Mara, Leiter der Rechtsabteilung, der Compliance und der internen Revision, gab zu Protokoll, dass diese Abschlagszahlungen erst vom Eigentümer (Lufthansa) "mitgetragen" werden mussten, weil die AUA die Eigenmittel nicht hatte. Als Voraussetzung dafür verlangte die Lufthansa " Strukturänderungen". Nur unter dieser Prämisse gab es letztlich eine Kapitalerhöhung durch den Eigentümer. Laut Mara lag der ursprüngliche Beteiligungswert der AUA an der Tyrolean bei 60 Mio. Euro. Durch den Einbringungsvertrag dürfte dieser auf 130 Mio. Euro gestiegen sein.

Andere Urlaubsplanung

Harald Lazar, bisher Flugbetriebsleiter der Tyrolean (jetzt nur mehr Flottenchef) sagte aus, dass es in der täglichen Arbeit seither "keine wesentlichen Änderungen" gab. Einzig bei der Urlaubsplanung gebe es zwischen AUA- und Tyrolean-Piloten Unterschiede: Bei der Tyrolean werde der Urlaub ausgeschrieben, der nach der Anmeldung über das Senioritätsprinzip (die Älteren zuerst) konsumiert werden könne. Bei den AUA-Piloten gibt es nach wie vor einen Planer, der die Piloten fragt, ob sie zu dem ausgeschriebenen Zeitraum auch Urlaub machen wollen.

Die Flugbegleiterin Veronika Naskau hat den Eindruck, die AUA habe seither nur das durchgeführt und geändert, was allenfalls juristisch erforderlich sei. Die Flugbegleiterinnen bekamen einheitliche Halstücher und die Piloten einheitliche Krawatten und Streifen. Ab dem Checkpoint Ost sei es nach wie vor so, dass die Tyrolean-Crew mit dem Tyrolean-Bus zum Flieger gebracht und abgeholt werden und die ehemaligen AUA-Mitarbeiter mit dem AUA-Bus. (Claudia Ruff, DER STANDARD, 28.12.2012)