Graz/Helsingor - Im Fall Oliver hat es am Freitag eine weitere Entscheidung eines dänischen Gerichts gegeben: Zwei Juristen des dreiköpfigen Gremiums haben in zweiter Instanz dafür entschieden, dass der bald sechs Jahre alte Bub nicht nach Österreich zurückgebracht werden muss. Damit geht die Auseinandersetzung zwischen Vater und Mutter weiter. Diese will sich nun an das dänische Höchstgericht wenden, wie sie am Samstag in einer Stellungnahme per Email erklärte.

Laut der Zeitung Jyllands-Posten hatten die Juristen mit 2 zu 1 festgestellt, dass der Bub nicht zur Mutter nach Österreich gebracht werden muss. Der Zeitung zufolge hatte einer der Richter des Östre Landsret (Östliches Landesgericht) mit Sitz in Kopenhagen die Auffassung vertreten, dass der Bub bisher in Österreich gelebt habe und sich der Vater des Buben einer ungesetzlichen Handlung der Rückholung des Buben von Graz nach Dänemark im April dieses Jahres schuldig gemacht habe. Dieser Richter habe auch gemeint, dass der Vater im Gegensatz zur Haager Kindesentführungskonvention gehandelt habe.

Mutter will bei Höchstgericht berufen

Die Mutter will sich nun an das dänische Höchstgericht (Höjesteret) wenden. Wie sie in einem Mail an Medien ausführte, glaube sie aber nicht, dass sie eine faire Verhandlung bekommen werde. Zudem sprach sie von einer Schande für ein europäisches Land, dass das Kind einem Mann überlassen werde, der der "brutalen Entführung" in Österreich schuldig gesprochen sei.

Die Mutter kritisierte auch, dass sich die dänische Justiz seit dem Antrag auf Rückführung des Buben - den sie im April gestellt hatte - acht Monate Zeit gelassen habe.

Vater spricht von "Weihnachtsgeschenk"

Der Vater des Buben hingegen zeigte sich zufrieden und betrachte den Spruch als ein "großes Weihnachtsgeschenk", wurde er in Jyllands-Posten zitiert, die sich auf dessen Sprecher Janus Bang beruft. In der Jyllands-Posten wurde auch festgestellt, dass der Streit eine öffentliche Angelegenheit geworden sei, weil beide Parteien der Presse gegenüber Erklärungen über den Fall gegeben hatten.

Olivers Vater hatte den Buben am 3. April dieses Jahres gemeinsam mit einem immer noch unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entrissen und ihn nach Dänemark gebracht. Nach der Tat des Vaters hatte die Rechtsvertretung der Mutter bei den Justizbehörden einen Antrag auf Rückführung des Kleinen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt. Im diesbezüglichen Verfahren im September in Helsingör war gegen das Ansinnen der Mutter entschieden worden.

Vater vor Gericht in Graz

Der dänische Vater selbst war eine Woche später in Graz - bei freiem Geleit - zwei Tage vor Gericht gestanden: Er wurde wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt und hatte sofort Berufung angemeldet. (APA, 23.12.2012)