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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah im Vorgehen der Türkei eine Verletzung der Menschenrechtskonvention

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Wie die "Deutsch Türkische Nachrichten" berichten, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen der Sperrung des Zugangs für bestimmte Internetseiten für schuldig befunden. Diese würden das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen.

Zugang zu Website blockiert

Der Wissenschaftler Ahmet Yıldırım klagte gegen eine richterliche Entscheidung, die eine Blockierung des Zugangs zu Google-Websites zuließ. Er fühlte sich vor allem deshalb betroffen, weil der Zugang zu seiner eigenen Website dadurch blockiert war.

Verletzung des persönlichen Rechts

Der Europäische Gerichtshof hat diese Maßnahme als Verletzung des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention angesehen und die Türkei zu 7.500 Euro Entschädigungszahlung an den Antragsteller verurteilt. Die Türkei muss auch 1.000 Euro an Kosten und Auslagen begleichen. Die Verletzung des persönlichen Rechts zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen könnte Yıldırım ebenfalls geltend machen.

Internet ein Mittel des Einzelnen

Yıldırım hostete auf einer Google-Site seine akademischen Arbeiten und Kommentare. Die türkische Telekommunikations-Aufsichtsbehörde hat den Zugang zu Google-Sites gesperrt, nachdem sie auf einer der Seiten eine Beleidigung der Erinnerung an Atatürk sah. Für die Behörde sei dies die einzige technische Möglichkeit gewesen, die beanstandete Website zu blockieren. Die Entscheidung des türkischen Gerichts sei laut EGMR willkürlich gewesen und habe es unmöglich gemacht, auf verschiedene Websites zuzugreifen. Das Gericht hätte sich zu sehr auf die Meinung der Telekombehörde verlassen. Zudem sei das Internet heute eines der wichtigsten Mittel des Einzelnen für die Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit. (red, derStandard.at, 20.12.2012)