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Strauss-Kahns Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen organisierter Zuhälterei wurde nicht stattgegeben.

Foto: AP/Brinon

Lille - Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn muss wegen seiner Beteiligung an Sex-Partys mit Prostituierten weiter mit einem Prozess rechnen. Ein Berufungsgericht im nordfranzösischen Douai wies am Mittwoch einen Antrag des 63-Jährigen auf Einstellung des Anklageverfahrens wegen bandenmäßiger Zuhälterei ab. Das bestätigten Anwälte nach Angaben des französischen Nachrichtensenders BFM TV.

Bei dem Verfahren geht es um Sex-Partys in Paris, Brüssel und Washington, an denen neben Strauss-Kahn auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner teilgenommen hatten. Der frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat die Teilnahme eingeräumt.

"DSK", wie Strauss-Kahn in Frankreich genannt wird, will aber nicht gewusst haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte. Er will das gesamte Verfahren für null und nichtig erklären lassen. Seine Anwälte kündigten in einer Erklärung an, dass sie nun Beschwerde beim französischen Kassationsgerichtshof einlegen werden.

Vergewaltigungsvorwürfe

"DSK" will damit das letzte Kapitel in einer ganzen Reihe von Justizverfahren in den USA und Frankreich wegen Sex-Vorwürfen gegen ihn ad acta legen. Zuletzt hatte er im Zivilverfahren in den USA wegen den Vergewaltigungsvorwürfen eines Hotel-Zimmermädchens in New York eine außergerichtliche Einigung erzielt. Er zahlt der Frau eine hohe Summe.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der "organisierten Zuhälterei" in der Affäre um einen Callgirl-Ring läuft gegen Strauss-Kahn seit März in Frankreich. Sollte er angeklagt werden, dann drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft. Strauss-Kahn bestreitet nicht, an den freizügigen Sex-Partys in Luxushotels in den Jahren 2009, 2010 und 2011 teilgenommen zu haben, die von Geschäftsmännern bezahlt wurden. Er weist aber die Beschuldigung zurück, er habe die Partys mit Prostituierten selbst mitorganisiert. (APA, 19.12.2012)