IT-KV: Verhandelte Anhebung entspricht Inflation und Verbraucherpreisindex.

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Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben die Verhandlungen um den Kollektivvertrag für Angestellte in der IT-Branche erfolgreich beendet. Das Ergebnis: Die Mindestgrundgehälter werden um 2,94 Prozent angehoben.

Ist-Gehälter steigen um 2,8 Prozent

Weiters steigt die Ist-Gehaltssumme um 2,8 Prozent. Lehrlinge verdienen künftig um 3,0 Prozent mehr. Dazu wurde der Arbeitnehmerbegriff im Vertrag klarifiziert, auch in Sachen Dienstreisen und Ist-Erhöhungen gibt es Überarbeitungen, die jedoch nicht inhaltlicher Natur sind, sondern den Vertrag in Sachen Lesbarkeit der aktuellen Judikatur anpassen

Weitere Besprechungen noch im ersten Quartal

Weitere rahmenrechtliche Fragen sollen noch im ersten Quartal des kommenden Jahres besprochen werden. Hier wird es unter anderem, ebenfalls klarifizierend, um die Definitionen einzelner Entgeltbestandteile gehen. Inhaltlich könnten auch - schon vorbereitend auf die nächsten Verhandlungen - Themen in Sachen Aus- und Weiterbildung besprochen werden, wie die Wirtschaftskammer auf WebStandard-Anfrage mitteilt.

Sowohl Bernhard Hirnschrodt, GPA-djp, der als Vertreter der Arbeitnehmer den Verhandlungen beigewohnt hat, als auch Martin Zandonella, Sprecher der Berufsgruppe IT-Dienstleister bei der WKO, zeigen sich zufrieden mit dem Ergebnis.

Ergebnis entspricht VPI und Inflation

Der Anstieg der Mindestgrundgehälter entspricht damit dem von der Statistik Austria errechneten Verbraucherpreisindex per November (2,8 Prozent). Auch die Inflationsrate lag Ende des Vormonats auf diesem Niveau. (red, derStandard.at, 17.12.2012)