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Das Free Music Archive sucht ein neues "Happy Birthday"-Lied.

Foto: Reuters

Weil das bekannte Lied "Happy Birthday" noch immer unter Copyright steht und für jede öffentliche Aufführung Nutzungsgebühren anfallen, sucht das Free Music Archive (FMA) nun einen neuen Geburtstagssong. Bis zum 13. Jänner 2013 können sich Personen ab 13 Jahren an der Songfindung beteiligen. Das Gewinnerlied soll von einer Jury gewählt und unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden, berichtet heise.

1935 geschützt

Die Ursprünge des Liedes gehen auf die Kindergärtnerinnen Patty und Mildred Hill zurück, die 1893 die Melodie für das Kindergartenlied "Good Morning to All" komponiert haben sollen. Wann genau daraus das weltweit bekannte "Happy Birthday" wurde, ist nicht bekannt. 1935 wurden Melodie und Text in den USA geschützt.

Ursprünglich sollte das Copyright in den USA 1991 auslaufen. Doch weil die Frist zwei Mal verlängert wurde, hat Warner Music zumindest bis 2030 die Rechte an "Happy Birthday". In der EU könnte das Lied 2016 gemeinfrei werden, sofern keine Fristverlängerung eingebracht wird.

Zweifel an Copyright

Dass das Lied überhaupt unter Copyright-Schutz gestellt werden konnte, ist umstritten. So wird die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Registrierung in den USA angezweifelt und auch die Fristverlängerungen könnten formal nicht korrekt eingebracht worden sein. Der Urheber des Textes ist nicht bekannt und schon länger wird vermutet, dass das Lied ein Abklatsch eines deutschen Volksliedes sei.

Neuer Song unter CC BY 3.0

Theoretisch müssten bei jeder öffentlichen Aufführung des Liedes Gebühren an Warner Music gezahlt werden. Alleine in den USA würden jährlich Millionen an Nutzungsgebühren fällig. Der neue "Happy Birthday"-Song soll unter der Lizenz CC BY 3.0 gestellt werden. Das bedeutet, dass er ohne Gebühren vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Das Werk darf kommerziell genutzt werden und andere Nutzer dürften Abwandlungen und Bearbeitungen anfertigen und weiterverbreiten. Einzige Bedingung ist die Namensnennung des Autors. Das Lied soll auf CD veröffentlicht und an Medien und verschiedene Betriebe verschickt werden. (red, derStandard.at, 17.12.2012)