Berlin - Welche Werbung sich die deutsche Regierung um Steuergeld leistet, darf den Bürgern nicht verborgen bleiben. Schon 1977 hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt und festgestellt, dass eine Regierung ein halbes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl überhaupt keine Inserate mehr in Zeitungen schalten darf. Im Jahr zuvor hatte die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP in zehn großen Tageszeitungen und 14 Zeitschriften wenige Monate vor der Wahl recht unverhohlen für sich geworben.

Das Gericht regte damals auch die regelmäßige Veröffentlichung der Werbemaßnahmen an. Seither legt das für die Informationspolitik der Bundesregierung zuständige Bundespresseamt vierteljährlich eine Übersicht. Die aktuelle Aufstellung zeigt, dass das Bundespresseamt und die einzelnen Ministerien im zweiten Quartal 2012 7,9 Millionen Euro für Werbemittel ausgegeben haben. Der größte Brocken entfällt bei den Ministerien auf das Arbeits- und Sozialressort, das auch für Pensionen zuständig ist (2,7 Millionen). Allerdings wirbt die Regierung nur sehr selten in Zeitungen, einmal wurden etwa Migranten für den öffentlichen Dienst gesucht. Der Großteil des Geldes wird für andere Werbemaßnahmen (z. B. "Der Euro"-Flyer oder "Erben und Vererben"-Broschüre) verwendet.

Ungehalten waren SPD, Grüne aber auch der Steuerzahlerbund im Herbst 2010. Damals schaltete die Regierung plötzlich auffällig viele Inserate in Zeitungen - ganz zufällig wenige Tage vor dem CDU-Parteitag, auf dem die Wiederwahl Merkels anstand. (bau, DER STANDARD, 17.12.2012)