Wien - Erstmals wurden nach dem neuen Medientransparenzgesetz die Inseraten- und Werbeaufträge der öffentlichen Hand bekannt gegeben. 99 Prozent der betroffenen Rechtsträger vom Bundeskanzleramt bis zu gemeindeeigenen Unternehmen haben im Rahmen der erstmaligen Erhebung gemeldet. Die Medienbehörde KommAustria sprach deshalb in einer Aussendung von einer "erfolgreichen Premiere".

5.548 öffentliche Rechtsträger haben demnach ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie Förderungen für Medieninhaber an die KommAustria gemeldet. Meldepflichtig waren 5.604 Rechtsträger. Erfassung und Veröffentlichung wurden von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für die KommAustria durchgeführt.

Der Datenerhebung zufolge haben 419 von 5.604 meldepflichtigen Rechtsträgern Aufwendungen für Aufträge und Medienkooperationen angegeben, 15 Rechtsträger meldeten Förderungen. 5.129 Rechtsträger gaben Leermeldungen ab - das heißt, sie hatten entweder gar keine Aufwendungen oder blieben unter der Bagatellgrenze von 5.000 Euro. Nicht oder nur unvollständig gemeldet haben 57 Rechtsträger, gegen die die KommAustria nun Verwaltungsstrafverfahren einleiten muss. (APA, 14.12.2012)