In den jahrelangen Streit um Bankeinlagen kroatischer Bürger bei der slowenischen Ljubljanska Banka dürfte Bewegung gekommen sein. Wie die kroatische Tageszeitung "Jutarnji list" berichtet, gibt es einen Lösungsvorschlag.

Vor wenigen Monaten war der Bankendisput wieder einmal hochgekocht. Konkret geht es um Bankeinlagen kroatischer Sparer aus der Zeit, als Slowenien und Kroatien noch Teile Jugoslawiens waren. Die Ljubljanska Banka ging Anfang der 1990er Pleite. Daraufhin übertrugen ungefähr die Hälfte der kroatischen Sparer ihr Geld - insgesamt über 270 Millionen Euro - auf kroatische Banken. Für diese Gelder garantierte der kroatische Staat.

Im Sommer diesen Jahres unterstützte die kroatische Regierung zwei kroatische Banken. Sie forderten von Slowenien die Rückzahlung der Spareinlagen kroatischer Bürger. Angesichts des bevorstehenden EU-Beitritts Kroatiens zog Slowenien aber seine Trumpfkarte: Gibt es keine Lösung im Bankenzwist, unterzeichnet Slowenien den Beitrittsvertrag des Nachbarn nicht. 

Lösung in Sicht

Die beiden Länder setzten ein Experten-Duo aus Ex-Nationalbankern ein, die nach einem Ausweg aus dem Bankendisput suchen sollten. Dem Zeitungsbericht zufolge gibt es nun einen Lösungsvorschlag: Slowenien soll Kroatien die Einlagen zurückzahlen (laut "Jutarnji list" sind es 278,7 Millionen Euro). Dafür soll das Land 30 Jahre Zeit haben. Auf der anderen Seite soll Kroatien auf ausstehende Zinsen für diese "Schulden" verzichten.

Wie es mit den Forderungen der Bankkunden weitergeht, die in den 1990er ihre Konten nicht auf kroatische Banken übertragen haben, bleibt aber weiter offen. Auch aus anderen Ex-jugoslawischen Teilrepubliken sind Forderungen aus Bankkonten bei der Ljubljanska Banka offen.

Anfang November hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgrund einer Klage von drei bosnischen Sparern ein Urteil veröffentlicht. Demnach muss Slowenien allen anderen Sparern ihre Deviseneinlagen unter gleichen Bedingungen auszahlen wie dies mit jenen Personen der Fall war, die ihre Spareinlagen bei den Zweigstellen von Ljubljanska Banka in Slowenien hatten. Vorausgesetzt das Urteil des EGMR wird rechtskräftig, denn Slowenien hat schon Berufung angekündigt. (rom, derStandard.at, 12.12.2012)