Alfons Mensdorff-Pouilly sollen im Zeitraum 2000 bis 2008 von BAE Systems insgesamt 12,6 Millionen Euro zugeflossen sein. Insgesamt landeten laut Staatsanwalt auf den vier Konten der ihm zugerechneten Gesellschaft Brodmann Business SA 15,1 Mio. Euro, da Mensdorff auch für andere Unternehmen - laut Anklage etwa die Erste Bank - Beratertätigkeiten ausübte und auch mit diesen Honoraren die Konten der Brodmann gespeist haben soll.

Wo die angeblich zum Zwecke der Korruption investierten Gelder gelandet sind und wer damit konkret geschmiert wurde, vermag die Staatsanwaltschaft allerdings nicht zu sagen. Ihr Verbleib "konnte nicht aufgeklärt werden", heißt es dazu im Strafantrag.

Die brisanten Unterlagen dieser geheimen Gesellschaft, von deren Existenz bei BAE Systems angeblich nur ein ebenso verschworener wie erlesen kleiner Kreis von Entscheidungsträgern wusste, wurden in einer eigens dafür ins Leben gerufenen Tochterfirma aufbewahrt, die im Wesentlichen aus einem Büro in Genf bestand.

Briefkastenfirmen

Mittels mehrerer, ebenfalls auf den Virgin Islands etablierter Briefkastenfirmen - die Valurex International SA, die Foxbury International SA und die Prefinor International Inc., die nach der Liquidierung der Foxbury deren Agenden übernahm - ließ BAE Systems dann Millionen verteilen, die zum Teil bei der Brodmann Business SA landeten, als deren wahren Eigentümer die Staatsanwaltschaft Wien Mensdorff-Pouilly ansieht.

Formaler Geschäftsführer dieser Gesellschaft war allerdings Kurt D. (61), der Mensdorff-Pouilly seit gemeinsamen Schultagen freundschaftlich verbunden ist und mit diesem nun die Anklagebank teilt. Er soll die Gelder verschoben und dabei nicht unerhebliches Geschick bewiesen haben.

Geldwäsche: Vortat Voraussetzung

Eine Schwachstelle der Anklage stellt der Umstand dar, dass als Tatbestandsmerkmal des Delikts Geldwäsche das Vorliegen einer sogenannten Vortat Voraussetzung ist. Staatsanwalt Michael Radasztics unterstellt daher den drei BAE-Managern Hugh Dickenson, Richard Evans und Michael Turner, gemeinsam mit "weiteren Personen des Managements", wie es im Strafantrag wörtlich heißt, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben. Mensdorff-Pouilly habe in Kenntnis dieses Umstands wissentlich Vermögensbestandteile dieser Organisation verwaltet bzw. verwertet und damit den Tatbestand gemäß § 165 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht.

Da die namentlich genannten Manager vom Ankläger als einer Straftat Beschuldigte angeführt werden, könnten sie sich im Zeugenstand einer Aussage entschlagen. Tatsächlich hat sie Richter Stefan Apostol für den 15. Jänner von Amts wegen als Zeugen geladen. Ob die drei aber überhaupt anreisen werden, ist fraglich: BAE Systems dürfte kaum an einer weiteren öffentlichen Erörterung der inkriminierten Vorgänge interessiert sein, zumal der Konzern im Jahr 2010 gegen die Übernahme von Bußzahlungen von umgerechnet 326 Mio. Euro die Einstellung sämtlicher gegen ihn anhängiger Verfahren in Großbritannien und den USA erwirkt hat.

Davon profitierte auch Mensdorff-Pouilly, der zu diesem Zeitpunkt in London in U-Haft saß und - nachdem die Ermittlungen in England auch gegen ihn fallen gelassen wurden - im Nachhinein von der britischen Justiz eine Haftentschädigung von 430.000 Euro zugesprochen bekommen hat.

Einige Zeugen nicht greifbar

Außerdem sind einige Zeugen, die bei wahrheitsgemäßen Angaben die Darstellung der Wiener Anklagebehörde womöglich stützen könnten, nicht mehr greifbar. Timothy Landon, der Mensdorff seinerzeit bei BAE Systems eingeführt hat und als dessen Mentor galt, ist 2007 an Lungenkrebs gestorben. Josef Bernecker, pensionierter Chef der heimischen Luftwaffe, verschied am Heiligen Abend des Vorjahrs. Er soll im Ruhestand in Mensdorffs Wiener Büro der Valurex International SA über Jahre hinweg inhaltsleere Berichte geliefert haben, mit denen Mensdorff-Pouilly zum Schein seine Berater-Leistungen legitimierte.

Und schließlich gilt mit Mark Cliff ausgerechnet jener Zeuge als verschollen, der dem britischen Serious Fraud Office (SFO) gegenüber ausgepackt und die Ermittlungen gegen BAE Systems ins Rollen gebracht hatte. Mangels Kenntnis seines aktuellen Aufenthaltsorts konnte die Wiener Justiz dem Steuer- und Finanzberater dem Vernehmen nach bisher keine Zeugenladung zustellen. (APA, 12.12.2012)