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Steve Jobs präsentiert das iPhone im Jänner 2007.

Foto: Paul Sakuma, File/AP/dapd

Das US-Patentamt hat in erster Instanz das "Steve Jobs Patent" für ungültig erklärt, berichtet Wired. Das Patent des verstorbenen Apple-Mitbegründers umfasst wesentliche Multitouch-Funktionen wie zum Beispiel "scrollen" beim Mobile-Betriebssytem iOS.

Kein K.O.

Zu den weiteren vom Patent umfassten Funktionen gehören die zentralen Navigationsgesten von Geräten wie iPhone und iPad - darunter auch Zoomen mittels des Zangengriffs und Weiterblättern durch Wischen. Apple nutzte das Patent in der Vergangenheit bei zahlreichen Klagen gegen konkurrierende Smartphonehersteller wie Samsung oder Motorola.

Vorerst müsse aber abgewartet werden, was die erste Entscheidung des Gerichts langfristig bedeute, betont Brian Love, Professor der Santa Clara University School of Law. "Die Zurückweisung von Patenten während einer erneuten Prüfung kommt häufig vor, bedeutet aber selten das Aus für das gesamte Patent."  

Wegweisend

Jobs wird als Erfinder im U.S. Patent No. 7.479.949 "Touch screen device, method, and graphical user interface for determining commands by applying heuristics" geführt. Im April 2008 wurde es eingereicht und ein Jahr später stattgegeben. Das US-Patentamt wies nun alle 20 Punkte des Patents zurück.

Love zufolge würden allerdings 89 Prozent der Patente die Neuüberprüfung in irgend einer Form überleben - entweder bleiben sie unverändert oder es müssen Anpassungen vorgenommen werden. Die Chance, dass Apples umstrittenes Patent komplett zurückgewiesen wird, seien demnach gering.

Nächster Schritt

Dem Rechtsexperten zufolge habe Apple nun mehrere Möglichkeiten, die richterliche Entscheidung anzufechten. Beispielsweise könnte man die beanstandeten Punkte anpassen und den Richter so zum Umdenken bewegen. Sollte das Patent in nächster Instanz bestätigt werden, würde Apple sogar gestärkt aus der Angelegenheit hervorgehen. Das Patent wiege dann bei künftigen Rechtsstreiten noch schwerer. Sollte Apple verlieren, blieben dem Konzern so oder so noch hunderte andere Multitouch-Patente. (red, derStandard.at, 8.12.2012)