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Gegen die Genehmigung des Zusammenschlusses des Mobilfunkdiskonters Yesss mit A1 Telekom Austria (TA) formiert sich Widerstand. Und zwar seitens der Kartellwächter, also der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des Kartellanwalts. Übernächste Woche werde verkündet, ob die beiden Behörden beim Obersten Gerichtshof Rekurs einlegen, verlautet aus BWB-Kreisen. Die Kartellwächter, die den Zukauf durch Marktführer A1 um 390 Millionen Euro stets mit Argusaugen beäugt haben, haben dafür bis 27. Dezember Zeit.

Zwei Billigmarken

Der sohin zu erwartende Einspruch basiert vor allem auf der Marktbeurteilung durch das Kartellgericht. In dem vom Kartellgericht beauftragten Gutachten seien wesentliche Marktgegebenheiten ignoriert, beziehungsweise unzureichend gewürdigt worden, so der Vorwurf. Zum Beispiel, dass im Zuge der Übernahme von Orange durch Hutchison 3G ("3") wohl noch drei von vier Mobilfunkern in Österreich am Markt aktiv bleiben, aber nur mehr zwei Billigmarken übrig blieben. Wäre Yesss weg, könnten Bob (von A1) und Telering (von T-Mobile Austria) den mobilen Diskontmarkt allein beackern.

Dann aber könnten unerwünschte "koordinierte Effekte" eintreten. Bob und Yesss hätten einander bisher aber sehr aggressiv Kunden abgejagt, geben die Hüter des Wettbewerbs zu bedenken. Es gebe gute Gründe, dass das im Wettbewerb des verbleibenden Duos Bob und Telering nicht mehr so sein werde, heißt es mit Verweis auf die Internet-Servicepauschale, die von März bis August 2011 von allen Betreibern eingeführt worden war und ihnen letztlich ein Kartellverfahren eingebracht hatte.

Preisniveau in Österreich

Der Befund, das aktuelle Preisniveau in Österreich sei sehr kompetitiv und daher Wettbewerb jedenfalls gewährleistet, sei deshalb zu hinterfragen. Unbeleuchtet blieben hingegen die Auswirkungen auf die Vertriebskanäle für Wertkartentelefonierer.

Was an der von Ökonomen der Universität Linz und des Wifo erstellten Wettbewerbsökonomischen Beurteilung noch auffällt: Die Annahme, dass Kunden sofort den Anbieter wechseln, wenn sie unzufrieden sind. Aufgrund des nahezu identen Preisniveaus sei die Substituierbarkeit hoch. Künftig könnten die Vorteile eines Wechsels im Fall des Zusammengehens von Bob und Yesss freilich überschaubar sein. Denn die Betreiber haben bereits unverhohlen angekündigt, dass die Preise nach dem Merger steigen werden.

Abgesehen von Rechtsfragen, die Gutachter üblicherweise nicht beurteilen, sondern nur die Richter, stellt sich auch die Frage, warum der Festnetzmarkt in Österreich unbelichtet blieb. Im Sinne der Konvergenz, des Zusammenwachsens von Telefon und Internet, scheint das ungewöhnlich.

Fragen wirft auch die Einschätzung auf, wonach die Erlöse pro Mobilfunkkunde und Minute in Österreich besonders niedrig seien. Das ist anhand der Zahlen von Regulierungsbehörde RTR und Erhebungen der BWB nicht nachvollziehbar. Denn wohl sind in Österreich die Preise für Mobilfunkdienstleistungen vergleichsweise niedrig, mit der Erlössituation liegt Österreich in Europa aber doch im Mittelfeld.

Marktbeherrschung

Sehr großzügig definiert wurden im Gutachten wiederum die Märkte, anhand derer das Vorliegen von Marktbeherrschung beurteilt wurde. Sprache, SMS, Daten stellen demnach einen Mobilfunkmarkt dar, in dem sich Geschäfts- wie Privatkunden bewegen. Das Problem, das Kartellrechtsexperten bei dieser Betrachtung sehen: Die Trennung müsste schärfer ausfallen, denn die von Geschäftskunden nachgefragten Leistungen wie Firmennetzwerk, Nebenstellen etc. werden von Privatkunden üblicherweise nicht nachgefragt. Wohl hätten Bob, Yesss und Telering keine Firmenkunden, der Markt für die Konsumenten würde bei einem "Yes" zu Bob aber kaum profitieren.

Laut Kartellgericht hat das Verfahren ergeben, dass der Marktanteil von A1 im relevanten Endkundenmarkt wohl von 45 auf 47 Prozent steigen würde, TA aber auch inklusive Yesss nicht als marktbeherrschend anzusehen wäre und auch keine "überragende Marktstellung" erlangen würde. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 05.12. 2012)