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Ein Feuerwehrmann steht neben dem abgestürzten Kleinflugzeug.

Foto: dapd/zeitungsfoto.at/Daniel Liebl

Innsbruck/Wien/Washington - Nach dem Flugzeugabsturz mit sechs Toten im Tiroler Bezirk Innsbruck-Land Ende September könnten die Hinterbliebenen und Überlebenden Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe erhalten. Derzeit arbeiten zwei amerikanische Anwälte daran, im Namen von fünf Familien das Verfahren in die USA zu transferieren, da der Flugzeugbesitzer seinen Sitz in Texas hat, berichtete der "Kurier" in seiner Mittwoch-Ausgabe. Unterdessen konnte der bei dem Unglück schwerverletzte Überlebende nach mehr als zwei Monaten Aufenthalt Mittwochvormittag die Uni-Klinik Innsbruck verlassen.

Flugzeugbesitzer haftet

Obwohl es nach Meinung des US-Juristen Terrence Ford beim Absturz der Cessna am 30. September oberhalb von Ellbögen kein technisches Gebrechen gab, sondern einen "Pilotenfehler", haftet dafür der Flugzeugbesitzer, die Verleihfirma EURAM Inc. Der aus dem Bezirk Zell am See stammende Pilot hatte die zweimotorige Maschine bei EURAM Inc. angemietet. Laut der Tageszeitung besitze diese 34 Flieger, welche sie großteils in Europa verleihe. Ford berief sich in dem Blatt auf die "Montreal Convention", die den Beförderer in die Pflicht nehme.

Untersuchungen laufen

"Es haftet der Besitzer der Maschine", wurde der US-Anwalt zitiert und bezifferte die Wiedergutmachung mit 15 bis 20 Millionen Euro. Auf Anfrage der APA bei der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, sagte dessen Leiter, Peter Urbanek, dass die Untersuchungen noch im Laufen seien. Es gebe noch keine Entscheidung darüber, ob unter anderem ein technisches Gebrechen vorgelegen habe oder nicht.

"Der seelische Schmerz wird besser abgegolten als in Österreich", erklärte der Wiener Rechtsanwalt, Eduard Wegrostek, der APA den Unterschied. Er fungiert als Mittelsmann zwischen den Hinterbliebenen und den amerikanischen Juristen und hatte bereits nach dem Absturz einer Lauda-Air-Maschine in Thailand im Jahr 1991 erfolgreich Schadenersatz vom Flugzeugbauer Boeing erkämpft. Neben den zwei Überlebenden würden sich zwölf Angehörige an der Forderung beteiligen. "Wenn die Fakten am Tisch liegen, kann es schnell gehen", meinte Wegrostek und stellte eine Zeitdauer von zwei bis vier Monate für einen Vergleich in Aussicht.

Cessna war überladen

Der Wiener führte zudem aus, dass die Cessna überladen gewesen sei. Neben dem Piloten befanden sich sieben Passagiere an Bord, der Treibstoff war für die Distanz bis nach Valencia in Spanien (das Flugziel, Anm.) berechnet. "Die Maschine war 34 Jahre alt und hätte nicht mehr im Verkehr sein dürfen", gab Wegrostek einen weiteren fragwürdigen Punkt an, was gegen die Verleihfirma sprechen könnte. Sollte ein Vergleich nicht innerhalb weniger Monate stattfinden, könnte bis zu einer Frist von 18 Monaten Klage eingebracht werden.

Das Flugzeugunglück hatte sich am 30. September kurz vor 7.30 Uhr ereignet. Die Maschine war in 1.612 Metern Höhe in Flugrichtung Osten in einen steilen Berghang gekracht. Zum Zeitpunkt des Absturzes herrschte dichter Nebel. Der Pilot hatte einen "Sichtflug" geplant. Dafür besaß er eine Berechtigung, nicht aber für einen Instrumentenflug. An Bord der zweimotorigen Cessna mit der Kennung "N738W" befanden sich neben dem Piloten die Fluggäste aus dem Zillertal (Bezirk Schwaz). Für fünf Passagiere und den Piloten kam jede Hilfe zu spät. Zwei Insassen überlebten. (APA, 5.12.2012)