Graz - Anfang Oktober hatte ein Mann in der Grazer Innenstadt eine Frau sexuell belästigt und attackiert. Die Gesetzeslage, die das unaufgeforderte Anfassen am Hintern nicht als sexuelle Belästigung einstuft, hat mittlerweile heftige Diskussionen ausgelöst und für Protestaktionen gesorgt.

Protestaktion gegen Bagatellisierung

Aktivistinnen, darunter die unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz, Maggie Jansenberger, "bedrängten" am Montag mit Kartonhänden männliche Passanten, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. In Schreiben an Justizministerin Beatrix Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wird eine Verschärfung des Strafrechts gefordert.

An dem Flashmob in der Herrengasse waren rund 25 Frauen beteiligt, die mit selbst gebastelten Papphänden männliche Passanten am Hinterteil berührten, um zu demonstrieren, wie unangenehm eine solche Belästigung sein kann. "Die Männer, die ich symbolisch am Hinterteil berührt habe, haben sich entweder weggedreht oder sind ohne Kommentar weitergegangen. Die Reaktionen sind für mich Zeichen, dass das unangenehm ist", so Jansenberger.

Gesetzesänderung gefordert

Laut Jansenberger ist das Gleichstellungsgesetz viel schärfer als das Strafrecht. "In ersterem gilt - z. B. am Arbeitsplatz - bereits der Griff auf das Knie als Belästigung. Dass der Po da im Strafrecht nicht dazu zählen soll, da lehrt alleine schon die Alltagserfahrung etwas anderes."

PassantInnen seien auch gefragt worden, ob sie es in Ordnung finden, dass so ein sexueller Übergriff im öffentlichen Raum straffrei bleibe. Einige seien überrascht gewesen, dass das entsprechende Gesetz den Hintern nicht als "Tatbestand" miteinbezieht, sondern "nur" Brüste und Genitalien. Ein Verfahren gegen den "Grapscher" wurde von der Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Jansenberger und ihre Mitstreiterinnen wollen in dieser Woche ein Schreiben an die Ministerinnen richten, in dem sie eine Änderung bzw. Angleichung des Strafrechts an das Gleichstellungsgesetz fordern. (APA/red, dieStandard.at, 27.11.2012)