Budapest - Mit seiner Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedete das ungarische Regierungsbündnis Fidesz-MPSZ und Christdemokraten (KDNP) am Montagabend das umstrittene Wahlgesetz, das auch die kritisierte Pflichtregistrierung der Wähler vorschreibt. Demnach dürfen ungarische Wahlberechtigte nur noch bei Parlaments-, Kommunal- und Europaparlamentswahlen wählen, wenn sie zuvor an der Pflichtregistrierung teilnahmen. Laut dem neuen Gesetz kann die Registrierung bis 15 Tage vor den Parlamentswahlen 2014 erfolgen, so die Ungarische Nachrichtenagentur MTI.

Die Registrierung kann persönlich beim Notar des zuständigen Gemeinderates oder per Internet erfolgen. Bürger mit Behinderungen werden seitens des Notars aufgesucht und registriert. Auslandsungarn, die über die Doppelstaatsbürgerschaft verfügen, können sich per Brief oder Internet registrieren.

"Bürokratische Hürde"

Die Opposition hatte ihre Ablehnung der Pflichtregistrierung auch damit begründet, dass diese als "bürokratische Hürde auf dem Wege der Ausübung des Wahlrechts" gelte. Mit diesem Zwang wolle Premier Viktor Orban Bürger aus sozial benachteiligten Schichten von den Urnen fernhalten. Vor allem ältere Menschen ohne Internet würde es schwer fallen, den zuweilen weiten Weg zur Gemeinde zu bewältigen, wo die Registrierung stattfände.

Hinter der Einschränkung des Wahlrechtes sehen politische Beobachter Ängste des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Orban und seiner Fidesz-MPSZ um einen erneuten Sieg bei den Parlamentswahlen 2014. Am 19. November demonstrierten Tausende Bürger vor dem Parlament gegen die Pflichtregistrierung. (APA, 26.11.2012)