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Madonna macht sich seit Beginn ihrer Karriere für die Rechte von Homosexuellen und Lesben stark.

Foto: AP/Gary Malerba

Moskau/Washington - US-Superstar Madonna (54) ist in Russland vom Vorwurf der "Schwulenpropaganda" freigesprochen worden und entgeht damit einer Millionenstrafe. Ein Gericht in der Touristenmetropole St. Petersburg wies am Donnerstag eine entsprechende Klage zurück, berichtete die Agentur Interfax.

Zehn Bürger hatten die Sängerin wegen der Verletzung ethnischer und religiöser Gefühle bei einem Konzert im Sommer zu Schadenersatz von umgerechnet 8,3 Millionen Euro verklagt. Nun müssen sie für die Anwaltskosten der mitangeklagten Konzertveranstalter aufkommen. Einer der Antragsteller kündigte Berufung an.

Rief zu Toleranz mit Homosexuellen auf

Nur einer der Kläger habe das Konzert persönlich besucht, bei dem Madonna im August zur Toleranz mit Homosexuellen aufgerufen hatte, sagte die Sprecherin eines angeklagten Unternehmens. Alle anderen hätten sich lediglich Mitschnitte im Internet angesehen.

St. Petersburg hatte im März ein umstrittenes Gesetz in Kraft gesetzt, das öffentliches Reden über Homosexualität unter Strafe stellt. Befürworter begründen den Erlass mit Kinderschutz. (APA, 22.11.2012)