Wien - Die Bereitschaft, sich vor Gericht gegen Ungerechtigkeiten zu wehren, steigt in der gesamten Bevölkerung - auch unter Studierenden. " Die Menschen sind generell selbstbewusster und die Gesetzesauslegung ist bürgerfreundlicher geworden", sagt Verfassungsjurist Theo Öhlinger.

Die Gründe, wegen derer Studierende klagen, sind vielfältig und reichen von Studienrecht, Studienzulassung und Studiengebühren bis zu Mietrecht, Studierendenvisum und Unterhaltsklagen. Obwohl immer mehr Entscheidungen nicht innerhalb der Universität oder von der Politik, sondern vor Gericht gelöst werden, gibt es aufgrund der vielen, unterschiedliche Bereiche betreffenden Klagen keine Zahlen, wie viele Studierende insgesamt in Verfahren involviert sind.

Einen entscheidenden Grund, der Studierende zu Klagen bewegt, sieht Josef Leidenfrost, Leiter der Ombudsstelle für Studierende, in der hierarchischen Unistruktur. Die Ombudsstelle berät Studierende und vermittelt zwischen ihnen und den Unis. Juristisch wird sie aber nicht tätig.

Manche Fälle werden daher an die Hochschülerschaft (ÖH) geleitet. Diese klagt vor allem bei studienrechtlichen Fällen, die ungeklärt sind, erklärt Angelika Gruber (VSStÖ) vom ÖH-Vorsitzteam. Um diese " Rechtsunsicherheiten zu bereinigen", zieht die ÖH mit Musterfällen notfalls durch alle Instanzen: "Manches kann mit der Uni nicht im Gespräch geklärt werden", sagt Gruber.

Dennoch wenden sich nicht alle studentischen Kläger an die ÖH - so wie Oliver (20), der seinen Nachnamen nicht in der Zeitung lesen will. Nachdem sein Ziel, Medizin zu studieren, mit dem Aufnahmetest ein jähes Ende nahm, konsultierte er den renommierten Anwalt Raoul Wagner. Mit ihm geht er gegen die geschlechtergetrennte Auswertung vor. Wegen dieser hat Oliver keinen Studienplatz bekommen, seine Kolleginnen mit vier Testpunkten weniger jedoch schon.

Nun liegt eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor, von der er sich noch einen Platz erhofft.

Mit Anwalt weniger allein

Ob Studierende mit der ÖH oder einem anderen Rechtsbeistand gegen die vermeintliche Ungerechtigkeit auftreten, ändere nichts am Ausgang, meint Leidenfrost: "Grundsätzlich sind etwa 80 Prozent aller Studierenden-Anliegen lösbar, unabhängig davon, wer sie vertritt." Anders die juristische Sicht Wagners: Es gebe einen Unterschied bei der Erfolgsaussicht, da die ÖH vor dem VfGH keine Beschwerden einbringen darf. Die ÖH kann deshalb Individualanträge von Studierenden vor dem VfGH nur gemeinsam mit einem Anwalt unterstützen.

Wer einen Anwalt beizieht, muss tief in die Tasche greifen. Nicht für alle Studierenden kommt das infrage. So auch für einen Studenten aus Albanien, der am Wiener Konservatorium studiert. Er kämpfte ohne Anwalt um die Arbeitserlaubnis. Er will anonym bleiben, weil er Nachteile für Studium und Arbeit erwartet, wenn sein Rechtsstreit öffentlich bekannt wird.

Für geringfügige Jobs werde die Arbeitserlaubnis automatisch ausgestellt, das sei jedoch nicht zu allen Arbeitgebern vorgedrungen, sagt Peter Marhold, Leiter des Vereins Helping Hands, der zu Fremdenrecht berät. "Oft sind Studenten schlecht informiert oder glauben, keine Chance zu haben. Man muss standhaft bleiben", sagt der Student. Seine Standhaftigkeit hat sich ausgezahlt: Seit sechs Monaten hat er die Arbeitserlaubnis. (Oona Kroisleitner, Kristina Nedeljkovic, UNISTANDARD, 22.11.2012)