Linz - Der Amtsleiter einer Gemeinde im oberösterreichischen Zentralraum ist als falscher Magister der Rechtswissenschaften entlarvt worden. Der Mann ist zurückgetreten und hat Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Das berichteten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) in ihrer Freitag-Ausgabe.

Aufgeflogen ist die Affäre nach zwei anonymen Briefen, die den Bürgermeister erreichten. Der erste enthielt nur vage Andeutungen, die das Gemeindeoberhaupt nicht ernst nahm. Im zweiten stand der konkrete Vorwurf, der sich letztlich bestätigte. Die von dem Amtsleiter bei seiner Bewerbung um den Posten vorgelegte Kopie einer Diplom-Urkunde der Linzer Johannes Kepler Universität stellte sich als plumpe Fälschung heraus.

Dabei hätte der Mann diesen Winkelzug gar nicht notwendig gehabt. Denn für den Amtsleiter-Posten war kein abgeschlossenes Studium vorausgesetzt worden. Der Beamte habe unter den sechs Kandidaten den mit Abstand besten Eindruck hinterlassen und sei in den politischen Gremien ohne Gegenstimme bestellt worden. "Er hat sich dann in der Arbeit keine Fehler geleistet und war allseits respektiert", wird der Bürgermeister von der Zeitung zitiert.

Vorgetäuschten Abschluss gefeiert

Der Beamte war vor seiner jüngsten Beschäftigung in einer anderen Kommune tätig. Dort hatte er noch mit seinen Kollegen den vorgetäuschten Abschluss des Jusstudiums gefeiert. Damals wurde auch sein Türschild ersetzt und der Beamte fortan als Magister tituliert. Er dürfte als Familienvater ein Doppelleben geführt haben. Das Studium habe er nur erfunden, um Zeit mit einer Kollegin zu verbringen, erklärte sein letzter Arbeitgeber. Damit habe er sich den Spielraum für eine außereheliche Beziehung geschaffen. Sein Jobwechsel hatte finanzielle Gründe. Der Beamte lebte schon in Scheidung und der Amtsleiterposten war deutlich besser dotiert als sein vorheriger.

Die OÖN zitieren auch den nunmehr Ex-Amtsleiter zu der Affäre: "Das war ein riesengroßer Fehler, den ich zutiefst bereue. Ich muss jetzt zu diesem Fehler stehen. Die Konsequenzen sind mir bewusst. Ich bin jetzt in der Sackgasse". Weiter holte die Zeitung eine Rechtsmeinung vom Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer ein: "Wenn Jobbewerber Qualifikationen erfinden, scheidet Betrug eher aus, weil kein Schaden entstanden ist, vor allem, wenn ein akademischer Grad gar nicht verlangt ist". In Betracht komme ein Urkundenfälschungsdelikt, allerdings gebe es unterschiedliche Rechtsmeinungen zu Fälschungen von Kopien. In Betracht komme jedenfalls die "Fälschung eines Beweismittels". Dafür drohe bis zu einem Jahr Haft. (APA, 16.11.2012)