Der Verfassungsgerichtshof gab Freitag bekannt, dass er bis zu seiner Entscheidung darüber das Verbot aussetzt, wonach der ORF sich nicht in sozialen Medien umtun darf. Das könnte man als Signal für eine spätere Aufhebung werten - die Höchstrichter betonen aber, dass das  "keine Rückschlüsse auf die Endgültige Entscheidung" zulasse.

Die Presseinfo der Höchstrichter dazu wörtlich

"Der ORF darf seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben. "Der ORF hat gestern erneut einen Antrag gestellt, seiner Verfassungsgerichtshof‐Beschwerde gegen das Facebook‐Verbot aufschiebende Wirkung zu gewähren. Diesem Antrag wurde heute in der Früh stattgegeben", so VfGH‐Sprecher Christian Neuwirth.

Die Konsequenz ist, dass der ORF seine Facebook‐ Auftritte ab sofort wieder betreiben darf.

Zum Hintergrund: Der ORF hat gegen das sogenannte Facebook‐Verbot, ausgesprochen durch den Bundeskommunikationssenat (BKS), sowohl beim Verfassungsgerichtshof als auch beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerden eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat zunächst eine aufschiebende Wirkung gewährt. Aus diesem Grund hat der Verfassungsgerichtshof die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung zunächst abgelehnt, weil man ‐ vereinfacht gesagt ‐ keine "doppelten" aufschiebenden Wirkungen erhält.

Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch entschieden, die ORF‐Beschwerde abzuweisen. Dies bewirkte das Erlöschen der aufschiebenden Wirkung und die Gültigkeit des Facebook‐Verbotes." (fid, derStandard.at, 16.11.2012)