Familie ohne Trauschein zu gründen ist heute ganz normal. In Österreich leben 338.000 Menschen in einer Lebensgemeinschaft, rund 147.000 mit Kind/-ern.

Foto: Österreichische Notariatskammer

In glücklichen Zeiten denkt man nicht, dass in schwierigen Lebenslagen Probleme auf die Partner zukommen können. Durch eine Heirat ist vieles geregelt. Was aber, wenn es keinen Gang zum Standesamt gibt?

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Andrea lernte Georg vor 10 Jahren kennen. Sie verliebten sich und planten bald eine gemeinsame Zukunft. Sie nahmen einen Wohnungskredit auf, gründeten ein gemütliches Zuhause und eine Familie. Geheiratet wurde aber nie.

Im Sommer hatte Georg einen Autounfall und ist seitdem in Krankenstand und Reha. Andrea sagt, sie hatten Glück im Unglück - immerhin ist ihr Partner noch am Leben. Aber der Schreck sitzt tief. Und die Nerven der jungen Mutter wurden in den vergangenen Monaten schwer strapaziert: Egal ob im Krankenhaus, auf den Ämtern oder der Bank. Jeder Weg den Sie für Georg tätigen musste, war mit noch mehr Wegen und Schwierigkeiten verbunden...

Kein Wunder, wie Mag. Wolfgang Schnabl, Notar in Stainz, weiß: "Auch wenn in der Paarbeziehung alles in Ordnung ist, stehen sich die Partner rechtlich betrachtet wie Fremde gegenüber. Der juristische Schutz ist nicht ausreichend."

Testament für unverheiratete Paare

Nicht immer geht ein Unfall so glimpflich aus. Mag. Schnabl warnt: "Für die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft existiert kein gesetzliches Erbrecht. Das Testament ist die einzige Möglichkeit, für den Partner vorzusorgen."

Weiters rät der Experte: "Auch Vorsorgevollmachten sind bei nichtverheirateten Partnern sinnvoll. Besonders die wechselseitige Erteilung von Bankvollmachten erleichtert das Bewältigen des Alltags in schwierigen Lebenssituationen."

Für Andrea und Georg ging noch mal alles gut aus, der Unfall hat sie aber dazu bewegt, für die Zukunft vorzusorgen. Beide haben ein Testament errichtet, in dem sie genau festgehalten haben, was, nach Abzug der (Pflicht-)Anteile für ihre Eltern und die Kinder, dem jeweiligen Partner gehört. Im Falle einer Trennung würden sich die Anteile verändern.

Dass dies aber nicht so schnell der Fall sein wird, sind die beiden überzeugt: Sobald Georg wieder vollständig genesen ist wollen sie nach dieser schweren Zeit auch offiziell zueinander stehen und sich das Ja-Wort geben.

Rechte & Pflichten ohne Trauschein festhalten

Nicht ganz so romantisch die Situation von Sandra und Peter. Nach gemeinsamem Hausbau und Töchterchen Emma kehrte Sandra nicht in ihren Job zurück. 2 Jahre später ist die Beziehung nun aus, und jede vernünftige Gesprächsbasis weg. Heiraten wollten sie beide nie - aus Überzeugung. Angesichts ihrer finanziellen und wohnrechtlichen Situation bereut Sandra dies jetzt zum ersten Mal.

Damit Streitigkeiten und Probleme im Vorhinein vermieden werden, ist es ratsam, zum Beispiel die Ausgaben des täglichen Lebens zwischen den Partnern zu regeln. Gerade wenn nur ein Partner über ein Gehalt verfügt, oder sich ein Paar gemeinsames Eigentum aufgebaut hat, machen vertragliche Regelungen Sinn, z.B. in Form eines Partnerschaftsvertrags - eine Art "Ehevertrag für Unverheiratete".

"In einem Partnerschaftsvertrag kann ein nicht verheiratetes Paar Regelungen betreffend Lebenserhaltungskosten, Unterhaltszahlungen, Einräumung eines Wohnrechts usw. schriftlich festhalten.", erklärt Notar Schnabl.

Eine Absicherung in guten Zeiten - ohne auch zu schlechten Zeiten "Ja" sagen zu müssen...